Basler Strafgericht verurteilt FCZ- und FCB-Rowdys
BASEL. Drei Fussball-Rowdys standen gestern vor dem Basler Strafgericht. Sie hatten sich nach dem Spiel FCB – FCZ im April 2015 an Scharmützeln beteiligt.
Nach dem Fussballklassiker zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 12. April 2015 waren im St.-Jakob-Park rund um den Gästesektor die Wogen hochgegangen. Drei Beteiligte – zwei Zürcher und ein Basler Anhänger – mussten sich deswegen gestern vor dem Richter verantworten. Ein 22-jähriger Angeklagter auf Zürcher Seite hatte bereits während des Spiels Pyros gezündet und diese brennend ins Parkett des Gästesektors geworfen. Auch einen Stuhl hatte er vom Balkon geworfen. Der Angeklagte gestand seine Taten vor Gericht ein. Dieses verurteilte ihn unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 1000 Franken. Ein zweiter Beteiligter aufseiten des FCZ-Fanlagers war auf den Zaun gestiegen und hatte die aufgeladene Stimmung noch angeheizt. Der 21-Jährige kassierte eine bedingte Geldstrafe.
Eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten setzte es für einen 36-jährigen FCB-Anhänger ab. Laut Anklageschrift hatte er die FCB-Rowdys angeführt. Es flogen Plastikstangen und es gab Tritte seitens der Basler Schläger gegen den Zaun und ihre Gegner aus Zürich. Das Gericht verurteilte den Basler wegen Landfriedensbruchs und und wegen einfacher Körperverletzung in anderen Fällen.