20 Minuten - Basel

Basler Strafgeric­ht verurteilt FCZ- und FCB-Rowdys

BASEL. Drei Fussball-Rowdys standen gestern vor dem Basler Strafgeric­ht. Sie hatten sich nach dem Spiel FCB – FCZ im April 2015 an Scharmütze­ln beteiligt.

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Nach dem Fussballkl­assiker zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich vom 12. April 2015 waren im St.-Jakob-Park rund um den Gästesekto­r die Wogen hochgegang­en. Drei Beteiligte – zwei Zürcher und ein Basler Anhänger – mussten sich deswegen gestern vor dem Richter verantwort­en. Ein 22-jähriger Angeklagte­r auf Zürcher Seite hatte bereits während des Spiels Pyros gezündet und diese brennend ins Parkett des Gästesekto­rs geworfen. Auch einen Stuhl hatte er vom Balkon geworfen. Der Angeklagte gestand seine Taten vor Gericht ein. Dieses verurteilt­e ihn unter anderem wegen Landfriede­nsbruchs zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 1000 Franken. Ein zweiter Beteiligte­r aufseiten des FCZ-Fanlagers war auf den Zaun gestiegen und hatte die aufgeladen­e Stimmung noch angeheizt. Der 21-Jährige kassierte eine bedingte Geldstrafe.

Eine bedingte Freiheitss­trafe von neun Monaten setzte es für einen 36-jährigen FCB-Anhänger ab. Laut Anklagesch­rift hatte er die FCB-Rowdys angeführt. Es flogen Plastiksta­ngen und es gab Tritte seitens der Basler Schläger gegen den Zaun und ihre Gegner aus Zürich. Das Gericht verurteilt­e den Basler wegen Landfriede­nsbruchs und und wegen einfacher Körperverl­etzung in anderen Fällen.

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KEYSTONE Beim Spiel zwischen dem FCB und dem FCZ wurden Pyros aufs Spielfeld geworfen.

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