Fluglärm-Gegner erleiden Bruchlandung
MEIRINGEN. Die Lärm- und Schadstoffimmissionen, die durch Flugbewegungen von Kampfjets im Gebiet Meiringen entstehen, sind nicht widerrechtlich: Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht und weist eine Beschwerde von Fluglärmgegnern ab.
Die Franz-Weber-Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und weitere Lärmgegner machen seit Jahren geltend, die Kampfjet-Fliegerei schade der Gesundheit der Menschen um Meiringen. Doch mit ihrer Feststellungsklage blitzten sie beim Verteidigungsdepartement, beim Bundesverwaltungsgericht und nun auch beim Bundesgericht ab. Die Flugbewegungen der F/A-18- und Tiger-Kampfjets im Trainingsraum West in Meiringen und Umgebung seien nicht widerrechtlich, befinden auch die Lausanner Richter im gestern publizierten Entscheid. Die Rügen der Beschwerdeführer seien unbegründet, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liege nicht vor.