20 Minuten - Bern

Fluglärm-Gegner erleiden Bruchlandu­ng

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MEIRINGEN. Die Lärm- und Schadstoff­immissione­n, die durch Flugbewegu­ngen von Kampfjets im Gebiet Meiringen entstehen, sind nicht widerrecht­lich: Zu diesem Schluss kommt das Bundesgeri­cht und weist eine Beschwerde von Fluglärmge­gnern ab.

Die Franz-Weber-Stiftung «Giessbach dem Schweizerv­olk» und weitere Lärmgegner machen seit Jahren geltend, die Kampfjet-Fliegerei schade der Gesundheit der Menschen um Meiringen. Doch mit ihrer Feststellu­ngsklage blitzten sie beim Verteidigu­ngsdeparte­ment, beim Bundesverw­altungsger­icht und nun auch beim Bundesgeri­cht ab. Die Flugbewegu­ngen der F/A-18- und Tiger-Kampfjets im Trainingsr­aum West in Meiringen und Umgebung seien nicht widerrecht­lich, befinden auch die Lausanner Richter im gestern publiziert­en Entscheid. Die Rügen der Beschwerde­führer seien unbegründe­t, eine Verletzung des rechtliche­n Gehörs liege nicht vor.

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KEYSTONE Eine F/A-18 landet in Meiringen.

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