Verträge vors Volk
BERN. Der Bundesrat will, dass das Volk immer über völkerrechtliche Verträge bestimmen kann, die so bedeutend sind wie eine Verfassungsabstimmung. Das gilt grundsätzlich schon heute, soll nun aber auch in der Verfassung verankert werden. Eine entsprechende Verfassungsänderung wurde nun in die Vernehmlassung geschickt.