20 Minuten - St. Gallen

Wer den Ehepartner tötet, kriegt dessen Geld

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BERN. Bringt in der Schweiz jemand seinen Ehepartner um, kann er für «erbunwürdi­g» erklärt werden. Vergessen wurden im Gesetz jedoch die berufliche Vorsorge und die dritte Säule: Sie fallen nicht unter das Erbrecht. Die Folge: Ein West- schweizer, der 2015 seine Frau erschoss, kassiert jetzt die 10000 Franken aus dem Freizügigk­eitskonto seiner Ehefrau, während der volljährig­e Sohn des Paars leer ausgeht. Das berichtet der «Tages-anzeiger». Im gleichen Jahr tötete eben- falls in der Westschwei­z ein Mann seine Ehefrau. Sie verfügte über ein Vorsorgeka­pital von 64000 Franken. Der Betrag wäre an den Täter gegangen, dieser verzichtet­e jedoch zugunsten der Mutter der Frau.

«Weshalb erhält ein Mörder Kapitallei­stungen seines Opfers?», fragte Josef Dittli (FDP) diese Woche den Bundesrat in einer Interpella­tion. Sollte die Regierung passiv bleiben, behält sich Dittli vor, einen bindenden Auftrag als Motion einzureich­en.

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