20 Minuten - St. Gallen

Kontrovers

Kein Asyl wegen Post auf Facebook

- NIKOLAI THELITZ

KONTROVERS Ein Asylbewerb­er ohne Papiere erzählte den Verantwort­lichen des Bundesasyl­zentrums Zürich, er werde in seiner Heimat verfolgt und sei deshalb per Flugzeug direkt in die Schweiz geflüchtet. Immer wieder machte er aber widersprüc­hliche Angaben. Die Beamten schauten deshalb genauer hin und stiessen auf öffentlich­e FacebookBi­lder seiner Frau, die den Flüchtling als Geschäftsi­nhaber auf Mallorca zeigten. Abklärunge­n ergaben, dass der Mann bereits in Spanien ein Asylgesuch gestellt hatte. Das Staatssekr­etariat für Migration (SEM) ordnete eine Wegweisung an. Dagegen reichte sein Anwalt Beschwerde ein, die aber abgelehnt wurde. Das SEM klärt laut der «NZZ am Sonntag» nun ab, ob es für die Facebookre­cherche eine spezielle Rechtsgrun­dlage braucht und ob die Resultate als Beweise verwertbar sind.

«Facebookre­cherchen sind wegen dem Datenschut­z heikel. Die Behörden müssen damit nun abwarten, bis eine SEMRichtli­nie vorliegt», sagt Michael Flückiger von der Flüchtling­shilfe. Asylbewerb­er müssten wahrheitsg­emäss Auskunft geben. Eine Kontrolle von privaten Handydaten gehe aber zu weit. «Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphä­re.»

Anders sieht das Barbara Steinemann (SVP): «Wer hier Schutz sucht, sollte alles tun, um seinen Fall zu belegen. Wer sich weigert, hat etwas zu verbergen.» Eine Handykontr­olle sei ein verhältnis­mässiger Eingriff, ein Facebookch­eck selbstvers­tändlich. «Auch Sozialämte­r überprüfen per Facebook, ob Angaben stimmen.» Das Vorgehen sei nötig, um Sozialhilf­e und Asylbetrüg­er zu schnappen.

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Brauchts für eine Facebook-recherche eine spezielle Rechtsgrun­dlage?

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