Was passiert mit Gutscheinen?
Kunden, die über OVS- oder Vögele-Gutscheine verfügen, können diese nicht mehr einlösen. Momentan kann man als Kunde nichts dagegen unternehmen, da während des Nachlassverfahrens weder Konkurs noch Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung möglich sind. Sollte es später zu einem Konkurs mit einer Nachlassliquidation kommen, könnten Kunden ihre Forderungen aber beim Sachwalter geltend machen.