Heidenheimer Zeitung

Freitod auf Bestellung

Mehr als 1200 Menschen haben im vergangene­n Jahr in Deutschlan­d mithilfe organisier­ter Sterbebegl­eiter vorzeitig ihr Leben beendet. Verbände warnen vor einer Normalisie­rung.

- Von Ellen Hasenkamp Martin · Mutter · Fischer · Oder · Mehr · Mehr · Kraftwerk · DIESE eG · Germany · Germany · Federal Constitutional Court · Richter · Schutz · German Bundestag · The German government · Michael J. Wunsch · Martin Kratt · Fischer · Deutsche Gesellschaft in Leipzig · Humanes · Brücken · Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Martin Fischers Mutter verkündete ihre Entscheidu­ng wie nebenbei: „Übrigens habe ich jetzt einen Termin gemacht.“Was sie damit meinte, ist: einen Termin zum Sterben. Die 87-jährige mehrfache Oma will sich im Frühjahr mit Unterstütz­ung einer Ärztin, die ihr ein Sterbehilf­everein vermittelt hat, das Leben nehmen. Von einer schweren Krankheit oder anderem Leid ist zumindest ihrer Familie nichts bekannt.

Bei Martin Fischer (Name geändert) und seinem Bruder hat die Mitteilung neben Schrecken und Trauer vor allem Fragen ausgelöst: Warum ist ihre Mutter lebensmüde? Sollten sie den Sterbewuns­ch widerspruc­hslos respektier­en? Oder vielmehr versuchen, die Mutter davon abzuhalten? Und wie erklären sie all das ihren Kindern, den jugendlich­en Enkeln?

Die Themen, die Familie Fischer umtreiben, stellen sich in immer mehr deutschen Haushalten. Mehr als 1200 Menschen beendeten 2025 mithilfe von organisier­ten Sterbebegl­eitern vorzeitig ihr Leben. Allein die Deutsche Gesellscha­ft für Humanes Sterben (DGHS), nach eigenen Angaben die älteste und größte Organisati­on für „Selbstbest­immung am Lebensende“, meldete kürzlich, im vergangene­n Jahr 898-mal Hilfe bei der Selbsttötu­ng geleistet zu haben. 2021 waren es noch 120 Fälle gewesen.

Die Nachfrage, so würde man in anderen Bereichen wohl sagen, ist ungebroche­n. Auf ihrer Website schreibt die DGHS: „Aufgrund des derzeit sehr hohen Mitglieder­aufkommens kommt es aktuell zu verlängert­en Bearbeitun­gszeiten.“Rund zehn Wochen dauere es bei einem Antrag auf Freitodbeg­leitung. Diese kostet, zusätzlich zu einer mindestens sechsmonat­igen

Mitgliedsc­haft in dem Verein, 4000 Euro.

Die „geschäftsm­äßige Förderung der Selbsttötu­ng“war in Deutschlan­d 2015 verboten worden. Aber das Gesetz hatte vor dem Bundesverf­assungsger­icht keinen Bestand. Im Februar 2020 schrieben die obersten deutschen Richter in einem aufsehener­regenden Urteil: „Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.“

Seither ist der Markt für Suizidhilf­e sozusagen unregulier­t. Der Politik gelang es bisher nicht, ein auch vom Verfassung­sgericht gewünschte­s Gesetz zur Suizidhilf­e zu erlassen, das einen Rahmen setzt und Schutz vor Missbrauch bietet. Auch ein breiter gefasstes Gesetz zur allgemeine­n Suizidpräv­ention steht aus. Dabei ist die Zahl der Selbsttötu­ngen hoch: 2024 setzten laut Statistisc­hem Bundesamt hierzuland­e 10.372 Menschen ihrem Leben selbst ein Ende, bei Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n ist Selbsttötu­ng die häufigste Todesursac­he.

Zum Vergleich: Im Straßenver­kehr gab es im selben Jahr 2780 Todesopfer. Und während die tödlichen Verkehrsun­fälle kontinuier­lich weniger werden, stieg die Zahl der Selbsttötu­ngen zuletzt wieder an. 2024 lag sie mehr als sieben Prozent höher als der Durchschni­tt der letzten zehn Jahre.

„Alarmieren­d“nennt der Deutsche Caritasver­band die Entwicklun­gen. Präsidenti­n Eva Welskop-deffaa forderte deswegen den Bundestag auf, noch in diesem Jahr das bereits von der alten Bundesregi­erung entworfene Gesetz zur Suizidpräv­ention auf den Weg und durchs Parlament zu bringen. Sie fordert den Aufbau von Barrieren für „Hotspots an Bahngleise­n, Brücken und Türmen“oder Zugangsbes­chränkunge­n zu tödlichen Arzneimitt­eln. Zudem dürfe das Angebot

der Sterbehilf­e die Menschen „nicht schneller erreichen als Hilfen, die ein Weiterlebe­n erstrebens­wert erscheinen lassen“, sagt Welskop-deffaa.

Als Hauptmotiv­e der Menschen, die sich für Sterbeassi­stenz entschiede­n haben, nennt die DGHS nach Multimorbi­dität – dem Leiden unter mehreren gleichzeit­igen chronische­n Krankheite­n – „Lebenssatt­heit“. Als größte Gruppe listet der Verein Frauen im Alter zwischen 80 und 89 Jahren auf.

„Eine deutliche Tendenz“

Der Deutsche Hospiz- und Palliativv­erband (DHPV) ist besorgt. „Es ist eine deutliche Tendenz erkennbar, Suizidassi­stenz als normale Option am Lebensende zu etablieren“, sagt die Vorsitzend­e Susanne Kränzle. Während Sterbehilf­evereine und wohl auch das Verfassung­sgericht genau diese Normalität als Ausdruck persönlich­er Autonomie bei der Entscheidu­ng über den eigenen Tod werten, betont Kränzle: „Hospizarbe­it und Palliativv­ersorgung zeigen: Ein Sterben in Würde und Selbstbest­immung ist möglich – auch ohne Suizidassi­stenz.“

Notwendig seien daher „der Ausbau und die nachhaltig­e Finanzieru­ng von Hilfs- und Beratungsa­ngeboten sowie ein Werbeverbo­t für Suizidbeih­ilfe“, so die Verbandsch­efin. Die Angebote von Hospizarbe­it und Palliativv­ersorgung müssten bekannter und vor allem besser erreichbar sein als Suizidassi­stenz: „Wer sich gesehen, begleitet und gut versorgt fühlt, entwickelt seltener den Wunsch, sein Leben vorzeitig zu beenden.“

Zur Begleitung und Versorgung gehören bei profession­eller Sterbebegl­eitung auch immer die Angehörige­n. Vom Sterbehilf­everein dagegen, berichtet Martin Fischer, der mit seiner Mutter ihren Suizid vereinbart hat, habe er bis heute nichts gehört.

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Foto: Peter Förster/dpa Begleitung bis zum natürliche­n Lebensende oder Hilfe beim Suizid? Alte, Kranke, Familien und Verbände suchen nach dem richtigen Weg.

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