Freitod auf Bestellung
Mehr als 1200 Menschen haben im vergangenen Jahr in Deutschland mithilfe organisierter Sterbebegleiter vorzeitig ihr Leben beendet. Verbände warnen vor einer Normalisierung.
Martin Fischers Mutter verkündete ihre Entscheidung wie nebenbei: „Übrigens habe ich jetzt einen Termin gemacht.“Was sie damit meinte, ist: einen Termin zum Sterben. Die 87-jährige mehrfache Oma will sich im Frühjahr mit Unterstützung einer Ärztin, die ihr ein Sterbehilfeverein vermittelt hat, das Leben nehmen. Von einer schweren Krankheit oder anderem Leid ist zumindest ihrer Familie nichts bekannt.
Bei Martin Fischer (Name geändert) und seinem Bruder hat die Mitteilung neben Schrecken und Trauer vor allem Fragen ausgelöst: Warum ist ihre Mutter lebensmüde? Sollten sie den Sterbewunsch widerspruchslos respektieren? Oder vielmehr versuchen, die Mutter davon abzuhalten? Und wie erklären sie all das ihren Kindern, den jugendlichen Enkeln?
Die Themen, die Familie Fischer umtreiben, stellen sich in immer mehr deutschen Haushalten. Mehr als 1200 Menschen beendeten 2025 mithilfe von organisierten Sterbebegleitern vorzeitig ihr Leben. Allein die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), nach eigenen Angaben die älteste und größte Organisation für „Selbstbestimmung am Lebensende“, meldete kürzlich, im vergangenen Jahr 898-mal Hilfe bei der Selbsttötung geleistet zu haben. 2021 waren es noch 120 Fälle gewesen.
Die Nachfrage, so würde man in anderen Bereichen wohl sagen, ist ungebrochen. Auf ihrer Website schreibt die DGHS: „Aufgrund des derzeit sehr hohen Mitgliederaufkommens kommt es aktuell zu verlängerten Bearbeitungszeiten.“Rund zehn Wochen dauere es bei einem Antrag auf Freitodbegleitung. Diese kostet, zusätzlich zu einer mindestens sechsmonatigen
Mitgliedschaft in dem Verein, 4000 Euro.
Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“war in Deutschland 2015 verboten worden. Aber das Gesetz hatte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Im Februar 2020 schrieben die obersten deutschen Richter in einem aufsehenerregenden Urteil: „Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen.“
Seither ist der Markt für Suizidhilfe sozusagen unreguliert. Der Politik gelang es bisher nicht, ein auch vom Verfassungsgericht gewünschtes Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das einen Rahmen setzt und Schutz vor Missbrauch bietet. Auch ein breiter gefasstes Gesetz zur allgemeinen Suizidprävention steht aus. Dabei ist die Zahl der Selbsttötungen hoch: 2024 setzten laut Statistischem Bundesamt hierzulande 10.372 Menschen ihrem Leben selbst ein Ende, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist Selbsttötung die häufigste Todesursache.
Zum Vergleich: Im Straßenverkehr gab es im selben Jahr 2780 Todesopfer. Und während die tödlichen Verkehrsunfälle kontinuierlich weniger werden, stieg die Zahl der Selbsttötungen zuletzt wieder an. 2024 lag sie mehr als sieben Prozent höher als der Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
„Alarmierend“nennt der Deutsche Caritasverband die Entwicklungen. Präsidentin Eva Welskop-deffaa forderte deswegen den Bundestag auf, noch in diesem Jahr das bereits von der alten Bundesregierung entworfene Gesetz zur Suizidprävention auf den Weg und durchs Parlament zu bringen. Sie fordert den Aufbau von Barrieren für „Hotspots an Bahngleisen, Brücken und Türmen“oder Zugangsbeschränkungen zu tödlichen Arzneimitteln. Zudem dürfe das Angebot
der Sterbehilfe die Menschen „nicht schneller erreichen als Hilfen, die ein Weiterleben erstrebenswert erscheinen lassen“, sagt Welskop-deffaa.
Als Hauptmotive der Menschen, die sich für Sterbeassistenz entschieden haben, nennt die DGHS nach Multimorbidität – dem Leiden unter mehreren gleichzeitigen chronischen Krankheiten – „Lebenssattheit“. Als größte Gruppe listet der Verein Frauen im Alter zwischen 80 und 89 Jahren auf.
„Eine deutliche Tendenz“
Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) ist besorgt. „Es ist eine deutliche Tendenz erkennbar, Suizidassistenz als normale Option am Lebensende zu etablieren“, sagt die Vorsitzende Susanne Kränzle. Während Sterbehilfevereine und wohl auch das Verfassungsgericht genau diese Normalität als Ausdruck persönlicher Autonomie bei der Entscheidung über den eigenen Tod werten, betont Kränzle: „Hospizarbeit und Palliativversorgung zeigen: Ein Sterben in Würde und Selbstbestimmung ist möglich – auch ohne Suizidassistenz.“
Notwendig seien daher „der Ausbau und die nachhaltige Finanzierung von Hilfs- und Beratungsangeboten sowie ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe“, so die Verbandschefin. Die Angebote von Hospizarbeit und Palliativversorgung müssten bekannter und vor allem besser erreichbar sein als Suizidassistenz: „Wer sich gesehen, begleitet und gut versorgt fühlt, entwickelt seltener den Wunsch, sein Leben vorzeitig zu beenden.“
Zur Begleitung und Versorgung gehören bei professioneller Sterbebegleitung auch immer die Angehörigen. Vom Sterbehilfeverein dagegen, berichtet Martin Fischer, der mit seiner Mutter ihren Suizid vereinbart hat, habe er bis heute nichts gehört.