Erhalt des Finanzamts „als Königsweg“?
Nach der gescheiterten Konzeptvergabe beim Saarbrücker Finanzamt steigen die Chancen für eine Rettung des Denkmals. Nicht nur der Bauunternehmer Philipp Gross sieht dessen (Teil-)Erhalt zumindest als eine Option. Auch das Land will noch im Sommer die gepl
Der Rückzug des Investors ist ein Befreiungsschlag für die öffentliche Debatte“, schrieben die Grünen vergangene Woche in ihrer Stellungnahme zum gescheiterten Vergabeverfahren in Sachen Saarbrücker Finanzamt. Damit erinnerten sie an einen Hauptkritikpunkt in der gesamten Causa: Nach allgemeinem Eindruck war Transparenz, geschweige denn Bürgerbeteiligung in dem Verfahren, das den Abriss des denkmalgeschützten Finanzamtes zugunsten eines Büroneubaus vorsah, kaum gegeben.
Nicht nur die außerparlamentarischen Grünen, sondern auch die CDU-Opposition im Landtag fordert nun bei der von Landesseite bereits angekündigten, erneuten Konzeptvergabe „eine Sanierung durch einen Investor mit Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes und einer zeitgemäßen Neunutzung“zu prüfen, so die Vize-Fraktionsvorsitzende Jutta Schmitt-Lang.
Woran aber ist das Vergabeverfahren überhaupt gescheitert? Weshalb zog sich der St. Ingberter Bauunternehmer Philipp Gross, der als Einziger ein Angebot eingereicht hatte, zurück? Die Landesregierung hatte vergangene Woche offiziell „Wirtschaftlichkeitsgründe“dafür angeführt, was Gross bestätigt. Er nennt im Gespräch mit der SZ mehrere Gründe. Zum einen sei das Bauvolumen zu groß gewesen, sodass dieses sich „nur sehr schwer hätte vermarkten lassen“.
Dazu muss man wissen: Für das „repräsentative Bürogebäude“, das sich das Land als Ausloberin wünschte, war in der Ausschreibung eine gewaltige „Geschossflächenzahl“zugrundegelegt worden. Demnach hätte der Neubau eine maximale Bruttogeschossfläche von gut 28 000 Quadratmetern erreichen können – und damit bis zu dreimal mehr (!) als das alte, 125 lange und fünfgeschossige Finanzamt, das 9000 Quadratmeter Geschossflächenzahl ausweist. Das ließ nicht wenige denn auch bei Ausschöpfung der Spielräume ein geradezu monströses Neubau-Ungetüm befürchten.
Gross lässt durchblicken, dass auch er die Vorgabe für überdimensioniert hält. Legt man pro Arbeitsplatz 20 Quadratmeter Bürofläche zugrunde, ergeben sich bei 250 Arbeitsplätzen – die laut Konzeptvergabe von Landesseite als „Mindestanforderung“genannt waren – rund 5000 Quadratmeter. Selbst wenn man äußerst großzügig noch einmal nahezu dieselbe Fläche für Foyer, Flure, Konferenz- und Serviceräume einrechnet, käme man mit einem Bauvolumen wie dem des Bestandsgebäudes locker aus. Zugegebenermaßen eine bloße Behelfsrechnung, der Gross im Gespräch allerdings nicht widerspricht.
Als weiteren Grund seines Rückzuges aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Vorgaben nennt der Bauunternehmer die „zweistöckige Tiefgarage“, die aufgrund der Stellplatzrichtlinien der Landeshauptstadt aus seiner Sicht laut Baurecht „in der Nähe der Saar“zu realisieren gewesen wäre. Bei 250 Arbeitsplätzen seien entsprechende Parkflächen anders schlichtweg nicht darstellbar, ein zweigeschossiges Parkhaus in der Tiefe allerdings ein enormer Kostentreiber, wie Gross darlegt.
Dass er im Falle einer Neuausschreibung ein neuerliches Angebot einreichen wird, will der saarländische Bauunternehmer nicht ausschließen – „sofern der Kreativität der Bieter mehr Freiheit“gegeben werde. Auf Nachfrage deutet Philipp Gross an, dass „eine Sanierung und Ergänzung des Bestandsgebäudes womöglich der Königsweg“sein könnte. Wichtig sei vor allem ein tragfähiges Konzept, das auf seine Wirtschaftlichkeit geprüft sei.
Die gescheiterte Konzeptvergabe beschäftigt inzwischen auch den Landtag. Im Bauausschuss setzte die CDU-Opposition das Thema am Donnerstag auf die Tagesordnung. Dort kündigte Finanz-Staatssekretär Wolfgang Förster bereits die Möglichkeit eines ( Teil-)Erhalts des Finanzamtes im Zuge der Neuausschreibung an. Die Antwort des federführenden Finanzministeriums auf eine entsprechende SZ-Anfrage ist vielsagend.
Sie lautet: „Unter Inkaufnahme von Einschränkungen hinsichtlich der städtebaulichen Ziele und der Nutzungsfläche, womit auch eine geringere Zahl potenzieller Büroarbeitsplätze im Vergleich zu einem Neubau einherginge, wäre auch ein ( Teil-)Erhalt des Gebäudes denkbar.“
Weiter heißt es dann: „Um den Kreis potenzieller Investoren zu erweitern, soll neben der Möglichkeit eines Neubaus die Option der Nutzung vorhandener Bausubstanz in einem neuen Verfahren zusätzlich eröffnet werden.“
In Kenntnis des ursprünglich geplanten Bauvolumens kann jede Dezimierung an dieser exponierten, stadtbildprägenden Stelle nur ein städtebaulicher Gewinn sein (siehe die Ausführungen zur Geschossflächenzahl oben). Auch der Verweis auf das dann geringere Arbeitsplätze-Potenzial erstaunt gelinde gesagt, wenn man weiß, dass bereits im Bestandsgebäude 240 Beschäftigte untergebracht waren – also fast exakt die Zahl, die in der letzten Konzeptvergabe als Mindestanforderung beziffert war.
Derweil verteidigt das Finanzministerium in seiner Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung einmal mehr das bisherige „gemeinsam mit der Stadt betriebene Verfahren mit bewusst ambitionierten Zielen für Arbeitsplätze und Städtebau“. Die Antwort auf die SZ-Anfrage lässt keinerlei Selbstkritik erkennen. Vielmehr heißt es: Die Konzeptvergabe sei „nicht gescheitert, sondern nach wie vor das Mittel der Wahl, um eine Lösung für das Areal zu finden“. Beabsichtigt ist demnach, „schnellstmöglich – noch im Sommer – die modifizierte Konzeptvergabe zu veröffentlichen“.
Derweil hat die gescheiterte Konzeptvergabe erste handfeste Konsequenzen: Das unmittelbar an das Finanzamt angrenzende Finanzministerium, das gerade saniert wird, sollte eigentlich aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen einen neuen Anbau für seine Haustechnik erhalten. Da dieser, wie das Ministerium auf SZ-Anfrage bestätigt, „teilweise Flächen in Anspruch nimmt, auf denen derzeit das südliche Treppenhaus des ehemaligen Finanzamtgebäudes steht“, müssen diese Planungen nun „an die veränderte Situation angepasst“werden. Das aber heißt: Der Finanzamt-Abriss war längst in die Sanierungspläne für das ebenfalls denkmalgeschützte Finanzministerium fest eingepreist.
Die vom Bildungsministerium als oberster Denkmalschutzbehörde erteilte Abrissgenehmigung für das 2010 eigentlich aus regionalhistorischen Gründen als „qualitätvolles Zeugnis der französisch geprägten Wiederaufbaujahre an der Saar“unter Denkmalschutz gestellte Finanzamt soll dessen ungeachtet weiterhin gelten, wie Finanzstaatssekretär Wolfgang Förster am Donnerstag im Bauausschuss des Landtages klarmachte.
Jutta Schmitt-Lang, kulturpolitische Sprecherin der CDU, kritisiert im Rückblick, „dass keinerlei Versuch unternommen wurde, Investoren für eine Sanierung zu gewinnen und so dem Verfassungsrang des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen“. In ihren Augen sei dies „ein Offenbarungseid“, so Schmitt-Lang zur SZ. Die CDU-Abgeordnete kritisiert, dass nun auch bei dem abermaligen Neuanlauf „nicht wenigstens der Versuch gemacht werden soll, die nächste Vergabe prioritär so aufzusetzen, dass finanzielle Interessen, Städtebauinteressen und Denkmalschutz gleichermaßen Rechnung getragen“würden.
Auch der Leiter des Landesdenkmalamtes, Simon Matzerath, sieht alles wieder „auf Neuanfang gesetzt“. Er wolle sich nun ungeachtet der bestehenden Abrissgenehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur in das weitere Verfahren einbringen, so Matzerath auf SZ-Anfrage. „Das Finanzamt ist und bleibt ein Denkmal, somit sind wir weiterhin zuständig.“Bis zum Scheitern der Konzeptvergabe habe er das Projekt als „bedauerliche Altlast betrachtet, die neu gewonnene Aussicht auf einen möglichen Erhalt macht das Projekt auch für mich nun wieder aktuell“.