Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Aktion der Klimaaktiv­isten landet bei Staatsanwa­ltschaft

Es wird geprüft, ob ein Vergehen vorliegt – Ganz so einfach ist die Antwort auf diese Frage nicht

- Von Philipp Richter

SCHLIER - Nachdem zwei Klimaaktiv­isten mit sogenannte­n Gehzeugen am vergangene­n Mittwoch auf der Landesstra­ße 317 im Altdorfer Wald bei der Kiesgrube Tullius unterwegs waren, landet die Aktion jetzt bei der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg. Das erfuhr die „Schwäbisch­e Zeitung“auf Nachfrage beim Polizeiprä­sidium Ravensburg. Die Staatsanwa­ltschaft soll prüfen, ob weiter ermittelt wird.

Am Mittwoch trugen zwei Aktivisten Holzgestel­le mit politische­n Parolen auf der Straße und sorgten für teilweise stockenden Verkehr. Die Autos mussten auf ihrem Weg bei Oberankenr­eute in der Gemeinde Schlier stoppen, konnten die zwei Gehzeuge jedoch überholen. Auch die Polizei war im Einsatz.

Gehzeuge sind Holzkonstr­uktionen in der Größe eines Autos. Der

Begriff ist ein Kunstwort, der an den Begriff Fahrzeug angelehnt ist. Aktivisten zeigen oft in Städten, wie viel Raum Autos einnehmen und fordern weniger Verkehr.

Die Klimaaktiv­isten im Altdorfer Wald protestier­ten mit ihrer Aktion jedoch hauptsächl­ich gegen den Kiesabbau im Wald, wofür Bäume gefällt werden. Dies war, wie berichtet, auch bei der Kiesgrube Tullius der Fall. Das Unternehme­n will seinen Abbau erweitern und hat im Oktober auf der angrenzend­en Fläche Bäume fällen lassen. Dies hat die Polizei überwachen lassen, weil sie mit Aktionen der Klimaaktiv­isten rechnete. Ursprüngli­cher Auslöser der

Debatte um den Kiesabbau war die geplante etwa elf Hektar große Grube bei Vogt-Grund.

Doch wie sind die Gehzeuge rechtlich zu bewerten? Die Antwort darauf ist schwierig. Zwar steht in Paragraf 25 der Straßenver­kehrsordnu­ng, dass beim Transport von sperrigen Gegenständ­en zu Fuß die Fahrbahn zu benutzen sei, jedoch gebe es laut Polizeiaus­kunft im konkreten Fall ungeklärte Fragen – nämlich, ob im Altdorfer Wald wirklich Gegenständ­e transporti­ert wurden und ob auch Meinungsäu­ßerung in Form von Plakaten an den Holzgestel­len dazu zählt.

Laut Polizeispr­echerin Daniela Baier spielt in der Bewertung auch der Ort eine Rolle. So sei der Einsatz von solchen Gehzeugen womöglich in Städten anders zu bewerten als auf einer kurvigen und unübersich­tlichen Landesstra­ße, die durch den Wald führt.

 ?? FOTO: RIC ?? Aktivistin ist mit einem sogenannte­n Gehzeug auf der L 317 unterwegs.
FOTO: RIC Aktivistin ist mit einem sogenannte­n Gehzeug auf der L 317 unterwegs.

Newspapers in German

Newspapers from Germany