Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Aktion der Klimaaktivisten landet bei Staatsanwaltschaft
Es wird geprüft, ob ein Vergehen vorliegt – Ganz so einfach ist die Antwort auf diese Frage nicht
SCHLIER - Nachdem zwei Klimaaktivisten mit sogenannten Gehzeugen am vergangenen Mittwoch auf der Landesstraße 317 im Altdorfer Wald bei der Kiesgrube Tullius unterwegs waren, landet die Aktion jetzt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Das erfuhr die „Schwäbische Zeitung“auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Ravensburg. Die Staatsanwaltschaft soll prüfen, ob weiter ermittelt wird.
Am Mittwoch trugen zwei Aktivisten Holzgestelle mit politischen Parolen auf der Straße und sorgten für teilweise stockenden Verkehr. Die Autos mussten auf ihrem Weg bei Oberankenreute in der Gemeinde Schlier stoppen, konnten die zwei Gehzeuge jedoch überholen. Auch die Polizei war im Einsatz.
Gehzeuge sind Holzkonstruktionen in der Größe eines Autos. Der
Begriff ist ein Kunstwort, der an den Begriff Fahrzeug angelehnt ist. Aktivisten zeigen oft in Städten, wie viel Raum Autos einnehmen und fordern weniger Verkehr.
Die Klimaaktivisten im Altdorfer Wald protestierten mit ihrer Aktion jedoch hauptsächlich gegen den Kiesabbau im Wald, wofür Bäume gefällt werden. Dies war, wie berichtet, auch bei der Kiesgrube Tullius der Fall. Das Unternehmen will seinen Abbau erweitern und hat im Oktober auf der angrenzenden Fläche Bäume fällen lassen. Dies hat die Polizei überwachen lassen, weil sie mit Aktionen der Klimaaktivisten rechnete. Ursprünglicher Auslöser der
Debatte um den Kiesabbau war die geplante etwa elf Hektar große Grube bei Vogt-Grund.
Doch wie sind die Gehzeuge rechtlich zu bewerten? Die Antwort darauf ist schwierig. Zwar steht in Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung, dass beim Transport von sperrigen Gegenständen zu Fuß die Fahrbahn zu benutzen sei, jedoch gebe es laut Polizeiauskunft im konkreten Fall ungeklärte Fragen – nämlich, ob im Altdorfer Wald wirklich Gegenstände transportiert wurden und ob auch Meinungsäußerung in Form von Plakaten an den Holzgestellen dazu zählt.
Laut Polizeisprecherin Daniela Baier spielt in der Bewertung auch der Ort eine Rolle. So sei der Einsatz von solchen Gehzeugen womöglich in Städten anders zu bewerten als auf einer kurvigen und unübersichtlichen Landesstraße, die durch den Wald führt.