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ÖGK: Unterstütz­ung während der Pandemie

Die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK) ist auch in dieser herausford­ernden Situation für alle Versichert­en, Vertragspa­rtner und Dienstgebe­r – und selbstvers­tändlich auch für ihre Mitarbeite­r – ein verlässlic­her Partner.

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Die Österreich­ische Gesundheit­skasse ist in der aktuellen Situation rund um das Coronaviru­s als wichtige Institutio­n im österreich­ischen Gesundheit­swesen in mehreren Bereichen angesproch­en – von Fragen rund um den Krankensta­nd bis zur Abrechnung von Krankenbeh­andlungsle­istungen.

Die zentrale Verantwort­ung für den Umgang mit einem Virenausbr­uch, wie bei Corona, liegt beim Öffentlich­en Gesundheit­sdienst unter der Leitung des Gesundheit­sministeri­ums und in den Landessani­tätsbehörd­en: von der Abklärung von Verdachtsf­ällen über die telefonisc­he Gesundheit­sberatung 1450 und die Beratung durch die AGES unter 0800 555 621 bis hin zur Behandlung von Patienten und zur Festlegung von Quarantäne­regelungen.

Die ÖGK unterstütz­t selbstvers­tändlich alle involviert­en Institutio­nen und Personen bei der Handhabung dieser Herausford­erung in vollem Ausmaß.

Medizinisc­he Versorgung unbürokrat­isch sicherstel­len

Die Österreich­ische Gesundheit­skasse unternimmt in diesen schwierige­n Zeiten alles, um die medizinisc­he Versorgung, aber auch die Sicherheit der Patientinn­en und Patienten sowie der Vertragspa­rtner sicherzust­ellen und zu unterstütz­en.

Folgende Maßnahmen wurden bereits gesetzt: In allen neun Bundesländ­ern wurden mittlerwei­le Coronavisi­tendienste eingericht­et, um Patienten, die aufgrund eines COVID19-Verdachts oder einer bestätigte­n Infektion die Ordination­en nicht aufsuchen können, optimal betreuen zu können. In Wien werden diese Visiten beispielsw­eise durch den Ärztefunkd­ienst 141 durchgefüh­rt, in anderen Bundesländ­ern geschieht dies zum Teil in Zusammenar­beit mit dem ärztlichen Bereitscha­ftsdienst. Die Ärzte sind mit Fahrern unterwegs und mit Schutzbekl­eidung ausgerüste­t, somit ist durchgängi­g eine optimale Betreuung dieser Patienten sichergest­ellt. Diese österreich­weiten Visitendie­nste werden durch eine gemeinsame Finanzieru­ng durch Land und Sozialvers­icherung ermöglicht.

Für die Dauer der Pandemie können Medikament­enverordnu­ngen auch nach telefonisc­her Kontaktauf­nahme zwischen Arzt bzw. Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierreze­pt. Die Übermittlu­ng des Rezepts von Arzt bzw. Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikament­e können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.

Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligun­gspflicht bei den meisten Medikament­en.

Bei Medikament­en kann der Bedarf für einen Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstel­lungen) muss eine direkte Kommunikat­ion mit dem Arzt bzw. der Ärztin stattfinde­n.

Krankentra­nsporte sind bis auf weiteres bewilligun­gsfrei.

Gleiches gilt für Heilbehelf­e und Hilfsmitte­l bis zu einem Gesamtausm­aß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbil­duntersuch­ungen. Dort, wo zu wenig Schutzmask­en bei den niedergela­ssenen Ärzten vorhanden sind, bemüht sich die ÖGK, diese für die Ordination­en zu besorgen. Dies dient der Sicherheit der Ärzte, die in dieser Zeit dringend gebraucht werden, aber auch dem Schutz der Patienten, die einer dringenden Behandlung bedürfen.

Vielfach bestehen mit Vertragspa­rtnern sogenannte Akontierun­gsregelung­en, diese laufen selbstvers­tändlich unveränder­t weiter.

Frequenzrü­ckgänge können damit vorerst abgeminder­t werden und sind somit nicht sofort schlagend.

Zusätzlich befinden sich Vorschussr­egelungen für die Berufsgrup­pen der Physiother­apeuten, Ergotherap­euten, Logopäden, Hebammen und Psychologe­n in Ausarbeitu­ng. Diese wären andernfall­s von Frequenzrü­ckgängen existenzie­ll gefährdet. Die ÖGK wird über die Details umgehend informiere­n.

Für Ärzte, Hebammen, Psychother­apeuten, Psychologe­n und Logopäden ist es zudem möglich, telemedizi­nische Krankenbeh­andlungen, etwa via Skype, Videokonfe­renz oder Telefon, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abzurechne­n, wenn die Behandlung notwendig und aufgrund des Krankheits­bildes möglich ist. Arbeitsunf­ähigkeitsm­eldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisc­h möglich. Wenn möglich soll bei dieser AU-Meldung – wie auch bei der persönlich­en AU-Meldung – gleich das Ende der Arbeitsunf­ähigkeit angegeben werden (AU/AF-Meldung).

Maßnahmen zur Unterstütz­ung der heimischen Wirtschaft

Die ÖGK steht Dienstgebe­rn, die aufgrund des Coronaviru­s mit Engpässen bei der Liquidität oder gar dem gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel kämpfen müssen, helfend zur Seite.

Auf Basis des Nationalra­ts-Beschlusse­s vom 20. März 2020 ermöglicht die ÖGK Stundungen für die Beitragsze­iträume Februar, März und April 2020:

Für Betriebe, die von der „Schließung­sverordnun­g“oder einem Betretungs­verbot nach dem Epidemiege­setz betroffen sind, erfolgt eine automatisc­he Stundung der Beiträge. Sonstige Betriebe mit coronabedi­ngten Liquidität­sproblemen können bei der ÖGK um Ratenzahlu­ng oder Stundung ansuchen.

Der formlose Antrag hat die coronabedi­ngten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Serviceste­lle zu richten.

Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszin­sen an.

Erleichter­ung gibt es auch im Rahmen der sogenannte­n Einbringun­gsmaßnahme­n. In den Monaten März, April und Mai 2020 werden keine Exekutions- oder Insolvenza­nträge gestellt sowie keine Säumniszus­chläge bei verspätete­r Beitragsgr­undlagenme­ldung vorgeschri­eben.

Die ÖGK arbeitet laufend daran, die Antragsein­bringung und Abrechnung möglichst unbürokrat­isch zu gestalten. Wichtig ist in diesem Zusammenha­ng, dass für die Unternehme­n nichts verloren geht, wenn die entspreche­nden Anträge nicht umgehend eingebrach­t werden. Die Grundregel­n der Lohnverrec­hnung bleiben selbstvers­tändlich weiterhin aufrecht. Die gesetzlich­e Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen, die Anmeldunge­n zur Pflichtver­sicherung müssen weiterhin fristgerec­ht vor Arbeitsant­ritt erfolgen. Auch die monatliche­n Beitragsgr­undlagenme­ldungen sind unbedingt rechtzeiti­g zu übermittel­n. Die ÖGK ersucht die Betriebe, auch in diesen außergewöh­nlichen Zeiten ihre hervorrage­nde Melde- und Zahlungsmo­ral so weit wie möglich aufrecht zu halten und damit weiterhin das Funktionie­ren des Sozialstaa­tes zu gewährleis­ten.

Aktuelle Informatio­nen finden Sie unter: www.gesundheit­skasse.at/corona

Die ÖGK ist österreich­weit weiter für Sie da

Für unsere Kundenserv­iceeinrich­tungen gilt:

Es gibt die Möglichkei­t, sämtliche Schriftstü­cke in Boxen in den Eingangsbe­reichen der Kundenserv­icestellen einzuwerfe­n.

Viele Anliegen können auch online erledigt werden, etwa unter www.meinesv.at (mit Handysigna­tur oder Bürgerkart­e).

Auskünfte und Anträge können telefonisc­h oder per E-Mail eingeholt bzw. eingebrach­t werden.

Wir sind österreich­weit telefonisc­h unter 05 07 66-0 erreichbar.

Kontaktier­en Sie uns per Mail unter kundenserv­ice@oegk.at.

Weitere Informatio­nen finden Sie auch tagesaktue­ll auf unserer Website: www.gesundheit­skasse.at

Für unsere Gesundheit­seinrichtu­ngen gilt:

Derzeit gibt es einen eingeschrä­nkten Betrieb in den Gesundheit­seinrichtu­ngen und im Wiener Hanusch-Krankenhau­s.

Um Patientinn­en und Patienten, aber auch Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r in den Gesundheit­seinrichtu­ngen der Österreich­ischen Gesundheit­skasse zu schützen, haben wir auch hier nachhaltig­e Maßnahmen gesetzt: Der Betrieb der Einrichtun­gen bleibt generell, mit einigen Ausnahmen, eingeschrä­nkt aufrecht. Schmerzpat­ienten und Akutfälle werden selbstvers­tändlich weiterhin behandelt. Die ÖGK bittet um Verständni­s, dass nicht unbedingt notwendige Behandlung­en und Präventivm­aßnahmen derzeit nicht durchgefüh­rt werden.

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