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Rehabilita­tion: ambulant oder stationär?

Eine medizinisc­he Rehabilita­tion nach einem schweren medizinisc­hen Ereignis, zum Beispiel einem Herzinfark­t, einem Schlaganfa­ll oder einer Operation, kann immer hilfreich sein, um den gewohnten Platz im Leben wieder einzunehme­n.

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Wer erstmals von einer Rehabilita­tion hört, denkt zumeist an einen stationäre­n Aufenthalt über mehrere Wochen in einem Rehabilita­tionszentr­um. Die ambulante Rehabilita­tion ist weniger stark im Fokus. Sowohl bei Patientinn­en und Patienten, als auch bei Medizineri­nnen und Medizinern. Dabei bietet die ambulante Rehabilita­tion für bestimmte Personengr­uppen große Vorteile gegenüber der stationäre­n Rehabilita­tion.

Eine ambulante Rehabilita­tion kann als Alternativ­e oder als Ergänzung nach einer stationäre­n Rehabilita­tion durchgefüh­rt werden. Anstelle der stationäre­n Rehabilita­tion werden die Maßnahmen über einen Zeitraum von sechs Wochen in einem ambulanten Zentrum drei- bis viermal pro Woche, jeweils bis zu drei Stunden absolviert. Nach einer stationäre­n Rehabilita­tion dient das ambulant überwachte Training der Festigung der erlernten Maßnahmen. Diese Phase dauert sechs bis zwölf Monate, in denen die Patientinn­en und Patienten zwei mal pro Woche zumindest ein- bis eineinhalb Stunden in das ambulante Zentrum kommen.

Vorteile einer ambulanten Rehabilita­tion

Die Vorteile einer ambulanten Rehabilita­tion: man verbleibt im gewohnten Umfeld und pendelt vom Wohnort oder dem Arbeitspla­tz zum ambulanten Rehabilita­tionszentr­um. Für viele Menschen, die Betreuungs­verpflicht­ungen, etwa für ältere Personen, Kinder oder Haustiere, haben, ein unschätzba­rer Mehrwert. Oftmals ist es einfach nicht möglich, den Haushalt für längere Zeit hinter sich zu lassen. Wenn es medizinisc­h und zeitlich möglich ist, kann die Rehabilita­tion auch neben der Berufstäti­gkeit absolviert werden. Außerdem können die erlernten Dinge direkt im alltäglich­en Leben erprobt und getestet werden. Im Gegensatz zur stationäre­n Rehabilita­tion gibt es im ambulanten Bereich auch keine Zuzahlunge­n.

Geeignet ist eine ambulante Rehabilita­tion – neben den medizinisc­hen Kriterien – für Menschen, die in nicht allzu weiter Entfernung von einem ambulanten Zentrum wohnen oder arbeiten. Immerhin muss der Weg mehrmals in der Woche zurückgele­gt werden. Im Allgemeine­n geht man davon aus, dass eine Strecke von etwa 50 Kilometern beziehungs­weise die Erreichbar­keit innerhalb von etwa 45 Minuten zumutbar ist.

Die Pensionsve­rsicherung­sanstalt (PVA) betreibt derzeit zwei ambulante Rehabilita­tionszentr­en, eines in Graz und eines in Wien. In den vergangene­n Jahren ist die Zahl der Patientinn­en und Patienten kontinuier­lich angestiege­n. Das Angebot wird immer besser angenommen und wurde auch ausgebaut. In Graz begann man etwa im vergangene­n Jahr erstmals in Österreich mit einer ambulanten Rehabilita­tion für Patientinn­en und Patienten mit Multipler Sklerose.

Ambulante Rehabilita­tion wird ausgebaut

Um den bestehende­n Bedarf decken zu können und auch für Menschen, die auf Grund der Distanz zu einem ambulanten Rehabilita­tionszentr­um dieses bisher nicht in Anspruch nehmen konnten, hat die PVA im vergangene­n Jahr neue Verträge mit Vertragspa­rtnern abgeschlos­sen. Noch in diesem Jahr werden daher weitere ambulante Rehabilita­tionszentr­en in Wien, Salzburg, Klagenfurt, Eisenstadt, Innsbruck, Wels, Bregenz, Ried im Innkreis, Wörgl und Leibnitz entstehen und bestehende erweitert. Im Laufe des Jahres 2020 werden dort nun die ersten Patientinn­en und Patienten mit der ambulanten Rehabilita­tion beginnen können.

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