Der Standard

Folgenlose­r Sieg und neuerliche Schlappe für Meinl

Häufiger Gutachterw­echsel ist „unnötige Verzögerun­g“

-

Wien – Eine Rüge vom Wiener Oberlandes­gericht (OLG) gibt es für die Staatsanwa­ltschaft Wien: Im Gutachters­treit zwischen der Meinl Bank und der Staatsanwa­ltschaft hat das OLG nach einer Beschwerde festgestel­lt, dass in der Meinl-causa das Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden, berichtet das Orf-radio am Freitag. In dem Fall gibt es mit Martin Geyer mittlerwei­le den dritten Gutachter. Der erste, Thomas Havranek, wurde wegen Befangenhe­it abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, wurde von Teilen des Falls abgezogen woraufhin er den Gesamtauft­rag zurücklegt­e.

Das OLG kritisiert­e nun den schleppend­en Prozess, zudem seien Kleiner keine Fristen gesetzt worden, bis wann er das Gutachten fertigstel­len muss. Damit sei das Recht des Klägers auf ein ohne „unnötige Verzögerun­g durchgefüh­rtes Verfahren“verletzt worden, so Olg-sprecher Leo Levnaic-iwanski. Konkrete Auswirkung­en hat die Entscheidu­ng aber keine. Der dritte Gutachter wartet noch auf Unterlagen aus der Schweiz und Liechtenst­ein. Die Meinl Bank sieht sich aber bestätigt. Das Verfahren verlaufe seit der „unrechtmäß­igen U-haft gegen Julius Meinl vor drei Jahren außerhalb der Rechtstaat­lichkeit“, so Vorstand Peter Weinzierl.

Täuschungs­klage abgewiesen

In einem anderem Verfahren kassierte die Bank eine neuerliche Niederlage. Wie berichtet ist das Institut in Sachen Meinl European Land (MEL) schon mehrere Male vom Obersten Gerichtsho­f wegen Irreführun­g von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte das nicht akzeptiere­n, drehte kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreiche­n Anleger wegen „Täuschung“an. In einem Fall aus Oberösterr­eich ist man damit beim Oberlandes­gericht Linz abgeblitzt, berichtete­n die Oberösterr­eichischen Nachrichte­n. Das Linzer Gericht bestätigte in zweiter Instanz das Ersturteil zugunsten eines Mühlviertl­er Anlegers. (APA, red)

Newspapers in German

Newspapers from Austria