Folgenloser Sieg und neuerliche Schlappe für Meinl
Häufiger Gutachterwechsel ist „unnötige Verzögerung“
Wien – Eine Rüge vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) gibt es für die Staatsanwaltschaft Wien: Im Gutachterstreit zwischen der Meinl Bank und der Staatsanwaltschaft hat das OLG nach einer Beschwerde festgestellt, dass in der Meinl-causa das Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt worden, berichtet das Orf-radio am Freitag. In dem Fall gibt es mit Martin Geyer mittlerweile den dritten Gutachter. Der erste, Thomas Havranek, wurde wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, wurde von Teilen des Falls abgezogen woraufhin er den Gesamtauftrag zurücklegte.
Das OLG kritisierte nun den schleppenden Prozess, zudem seien Kleiner keine Fristen gesetzt worden, bis wann er das Gutachten fertigstellen muss. Damit sei das Recht des Klägers auf ein ohne „unnötige Verzögerung durchgeführtes Verfahren“verletzt worden, so Olg-sprecher Leo Levnaic-iwanski. Konkrete Auswirkungen hat die Entscheidung aber keine. Der dritte Gutachter wartet noch auf Unterlagen aus der Schweiz und Liechtenstein. Die Meinl Bank sieht sich aber bestätigt. Das Verfahren verlaufe seit der „unrechtmäßigen U-haft gegen Julius Meinl vor drei Jahren außerhalb der Rechtstaatlichkeit“, so Vorstand Peter Weinzierl.
Täuschungsklage abgewiesen
In einem anderem Verfahren kassierte die Bank eine neuerliche Niederlage. Wie berichtet ist das Institut in Sachen Meinl European Land (MEL) schon mehrere Male vom Obersten Gerichtshof wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte das nicht akzeptieren, drehte kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen „Täuschung“an. In einem Fall aus Oberösterreich ist man damit beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt, berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten. Das Linzer Gericht bestätigte in zweiter Instanz das Ersturteil zugunsten eines Mühlviertler Anlegers. (APA, red)