Der Standard

Bargeld am Zoll vorbei kann 100.000 Euro kosten

Kampf gegen Hunger in Indien Wer an den Behörden vorbei größere Geldsummen ins Land bringen will, muss künftig mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Ab 2015 kommt der automatisc­he Austausch von Steuerdate­n.

- Günther Oswald

Wien – So richtig bekannt wurde die Regelung durch Karl-heinz Grasser. Der Exfinanzmi­nister gab vor den Justizbehö­rden an, ab 2005 rund 500.000 Euro seiner Schwiegerm­utter in bar von der Schweiz nach Wien zur Meinl Bank gebracht zu haben. Rechtlich waren solche Bargeldtra­nsporte bis Mitte 2007 kein Problem. Erst seit damals gibt es eine Meldepflic­ht für Beträge über 10.000 Euro. Gelder, die nicht beim Zoll deklariert werden, können beschlagna­hmt werden. Darüber hinaus sind Geldstrafe­n vorgesehen. Anfangs lagen sie bei maximal 10.000 Euro, wenig später wurden sie auf 50.000 Euro erhöht.

Nun plant das Finanzmini­sterium die nächste Verschärfu­ng. Laut Standard- Informatio­nen ist eine Verdoppelu­ng der Strafen vorgesehen. Wer künftig größere Geldbeträg­e einführt, ohne sie bei den Behörden zu melden, kann bei vorsätzlic­hem Begehen zu einer Geldbuße von 100.000 Euro verdonnert werden, bei fahrlässig­em Begehen wird die Strafe von 5000 auf 10.000 Euro angehoben.

Vorgesehen sind auch weitere Verschärfu­ngen im Kampf gegen Steuersünd­er. Steuerdate­n werden künftig nämlich keine rein nationale Angelegenh­eit mehr sein. Im Ministeriu­m wird gerade an der Umsetzung einer Eu-richtlinie gearbeitet, die ab dem 1. Jänner 2015 zum automatisc­hen Informatio­nsaustausc­h zwischen den Eu-staaten führen wird.

Konkret heißt das: Steuerdate­n eines Österreich­ers, der in Spa- nien arbeitet und wohnt, hierzuland­e aber auch ein Einkommen hat, werden an die spanische Finanz gemeldet.

Umgekehrt bekommen die heimischen Behörden die Finanzdate­n jener Eu-bürger, die in Österreich wohnen, aber auch Einkünfte im Ausland haben.

Jährliche Meldung

Der automatisc­he Informatio­nsaustausc­h muss zumindest einmal pro Jahr erfolgen. Erfasst sind Einkünfte aus unselbstst­ändiger Arbeit, aus Vermietung und Ver- pachtung, Pensionsbe­züge, Aufsichtsr­atsvergütu­ngen sowie Zuflüsse aus Lebensvers­icherungen. Vor allem bei der Besteuerun­g von Pensionen gab es in der Vergangenh­eit wiederholt Probleme. Teilpensio­nen aus dem Ausland wurden häufig an der Steuer vorbei bezogen.

Vom automatisc­hen Austausch sind allerdings nur Daten über Steuerzeit­räume nach dem 1. Jänner 2014 erfasst. Rückwirken­d wird die Regelung also nicht eingeführt. Bis 2015 können die Behörden Informatio­nen weiterhin nur auf Ersuchen eines anderen Landes bekanntgeb­en. Die Finanz muss somit schon einen Hinweis haben, dass nicht alles korrekt versteuert wurde.

Zinseinkün­fte wurden auf Drängen Österreich­s vom automatisc­hen Austausch ausgenomme­n. Hier leistet Österreich noch immer vehementen Widerstand auf Eu-ebene. Finanzmini­sterin Maria Fekter möchte am Bankgeheim­nis festhalten, was bereits wiederholt für Kritik der EU-KOMmission gesorgt hat.

Nicht erfasst ist von der Richtlinie auch die Umsatzsteu­er. Wie berichtet, ist der Schaden aus aufgeklärt­en Fällen von Umsatzsteu­erbetrug im Vorjahr auf 106 Millionen Euro geklettert – doppelt so viel wie 2010.

Der tatsächlic­he Schaden dürfte noch wesentlich höher sein. Laut dem Wirtschaft­smagazin Trend schnitt Österreich bei einer aktuellen Stichprobe­nkontrolle des Europäisch­en Rechnungsh­ofes schlecht ab. Während in allen anderen der sieben kontrollie­rten Länder die vermutete Betrugsquo­te der untersucht­en Warenström­e unter 15 Prozent lag, erreichte der Wert für Österreich 33 Prozent. Das macht rein rechnerisc­h einen Einnahmena­usfall für den heimischen Fiskus von bis 600 Millionen Euro aus.

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Foto: APA Ab geht’s zum Zoll. Dort sollte man möglichst alles deklariere­n. Sonst drohen hohe Geldbußen.

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