Harte Kritik am Eu-kaufrechtsentwurf
Zivilrechtsprofessorin Zöchling-jud: Unpraktikabel und voller Widersprüche
Es ist als großer Schritt zu einem einheitlichen Konsumentenrecht für den europäischen Binnenmarkt gedacht und droht nun an den eigenen Unzulänglichkeiten zu scheitern: So beschrieb Brigitta Zöchling-jud, Professorin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, bei einem Jus-alumniFrühstück im Standard den Verordnungsentwurf der EU-KOMmission für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht.
In der derzeitigen Form sei das Instrument, mit dem Vertragsparteien sich für ein Eu-kaufrecht entscheiden können, aber nicht müssen, unpraktikabel und aus Sicht der Wissenschaft „von katastrophaler legistischer Qualität“, sagte Zöchling-jud. „Eine verpasste Chance.“
Denn die Idee des Kaufrechts sei eine gute, betonte die Expertin für europäisches Verbraucherrecht. Derzeit gibt es in der EU 27 verschiede- ne Verkaufsrechtsordnungen, die bisher nur in Einzelbereichen harmonisiert worden sind. Auch die neue Verbraucherrechte-richtlinie, die bis Ende 2013 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, berührt nur zwei Bereiche – Haustürgeschäfte und Fernabsatz –, in denen das Niveau des Verbraucherschutzes gehoben wird.
Das Kaufrecht kommt in Form einer Verordnung, die direkt wirksam wäre. Mit einer Art „Blue Button“könnten sich Unternehmen und Konsumenten – oder Kleinund Mittelbetriebe – dann dazu entscheiden, ihr Geschäft unter diesem Recht abzuschließen. Damit soll Unternehmen die Scheu genommen werden, Waren europaweit anzubieten, weil sie sich nicht mit 27 Rechtsordnungen auseinandersetzen wollen.
Allerdings sei der Entwurf höchst kompliziert und voller Widersprüche, kritisiert Zöchling- Jud. Sie führt dies vor allem auf den großen Zeitdruck zurück, den Eu-justizkommissarin Viviane Reding bei ihrem Lieblingsprojekt macht. Nach ihren Vorstellungen soll das Kaufrecht schon 2013 verabschiedet werden.
Was Zöchling-jud daran stört, ist etwa, dass die meisten Bestimmungen nicht in der Verordnung, sondern im Anhang stehen und keine Erwägungsgründe enthalten. Insgesamt sieht der Entwurf ein sehr hohes Schutzniveau vor, etwa eine unbeschränkte Schadenersatzpflicht. Unternehmen könnte dies davon abhalten, die Eu-option ihren Kunden überhaupt anzubieten; dies werde schwerer wiegen als die Ersparnis bei Transaktionskosten und damit die erhoffte Erleichterungen im Binnenmarkt zunichtemachen.
Dass die Wirtschaftskammer gegen das Kaufrecht ist, kann Zöchling-jud verstehen. Doch auch die Arbeiterkammer ist dagegen, weil in einigen wenigen Punkten das Schutzniveau unter dem österreichischen liegt. (ef)