Der Standard

„Deutschlan­d ist kein Überwachun­gsstaat“

Merkel: Kein Asyl für Nsa-aufdecker Snowden – EU plant Datenschut­zreform

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Berlin/Vilnius – Schon bei dessen Deutschlan­dvisite vor einem Monat hatte Angela Merkel US-Präsident zur Verhältnis­mäßigkeit bei Überwachun­gsmaßnahme­n ermahnt. Bei dieser Diktion blieb die deutsche Kanzlerin auch am Freitag bei der traditione­llen Pressekonf­erenz vor der Sommerpaus­e.

„Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, kommentier­te die Kanzlerin die aktuelle Debatte um die NSA-Affäre. Nicht alles, was technisch machbar sei, dürfe umgesetzt werden. „Deutschlan­d ist kein Überwachun­gsstaat.“

Geduldig antwortete Merkel auch auf die nicht zum ersten Mal gestellte Frage, ob es denn Asyl für Edward Snowden geben könne: Nein, ausgeschlo­ssen. Die Voraussetz­ungen seien dafür nicht gegeben. „Das Recht muss bei uns schon eingehalte­n werden.“

EU will Datenschut­z schärfen

Nach wochenlang­em Zögern verständig­ten sich am Freitag die EU-Justizmini­ster in Vilnius im Grundsatz auf einen Plan zur Verschärfu­ng der Datenschut­zvereinbar­ung Safe Harbor (Sicherer Hafen) mit den USA. Diese regelt die Übermittlu­ng personenbe­zogener Daten an die USA, obwohl es dort kein dem EU-Datenschut­z vergleichb­ares Niveau gebe. Grundlage ist bisher ein umstritten­es Prinzip der Selbstregu­lierung.

Die neue Initiative soll generell zu „angemessen­en“, sprich höheren Datenschut­zstandards führen, so die Justizmini­sterinnen Sabine Leutheusse­r-Schnarrenb­erger (Deutschlan­d) und Christiane Taubira (Frankreich). Für Kommissari­n Viviane Reding ist der Plan auch ein Hebel bei den aktuellen Verhandlun­gen mit den USA über ein Freihandel­sabkommen, „um den Amerikaner­n zu verstehen zu geben: Ohne Datenschut­z geht es nun mal nicht.“

Unterdesse­n hat sich eine Arbeitsgru­ppe EU-USA zur Aufarbeitu­ng der Lauschangr­iffe formell auch auf europäisch­er Ebene konstituie­rt. Aus Österreich ist Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschut­zkommissio­n vertreten. (red)

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Foto: Reuters/schwarz Angela Merkel: „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“bei Internetüb­erwachung.

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