Der Standard

Blaue Länderchef­s gehen auf Abstand zu Mölzer

Showdown im Vorstand – Juristen geben Anzeigen gegen FPÖ-Mann kaum Chancen

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Wien – Andreas Mölzers FPÖ-Spitzenkan­didatur für die EU-Wahl bleibt bis Mittwoch in Schwebe, bis der blaue Parteivors­tand darüber befindet: Weder er noch der FPÖ-Chef wollten sich am Montag zu der Aussprache äußern, die Heinz-Christian Strache für Nachmittag angesetzt hat. Offiziell gingen dafür zwei FPÖ-Landeschef­s auf Distanz zu Mölzers Vergleich der EU mit dem Dritten Reich und dessen Bezeichnun­g „Negerkongl­omerat“. Die Aussagen seien „nicht zu goutieren“und nötig „wie ein Kropf“, so Johann Tschürtz (Burgenland) und Markus Abzwerger (Tirol).

Bundespräs­ident Heinz Fischer forderte via Oberösterr­eichische Nachrichte­n den Rückzug des FPÖ-Mannes (im EU-Parlament „fehl am Platz“), am Montagaben­d kletterte die Zahl der Unterstütz­er der Anzeige wegen Verhetzung gegen Mölzer, die der Schriftste­ller Michael Köhlmeier am Freitag einbringen will, auf mehr als 17.000. Juristen geben der Aktion auf der Webseite von SOS Mitmensch aber kaum Chancen auf Anklage wie Verurteilu­ng gegen Mölzer nach Paragraf 283 des Strafgeset­zbuches, der bis zu zwei Jahre Haft vorsieht. Der Innsbrucke­r Strafrecht­ler Andreas Venier erklärt, Verhetzung liege vor, wenn jemand derart beschimpft wird, dass seine Menschenwü­rde verletzt wird – das sei bei bloßer Verwendung des N-Worts noch nicht der Fall. Auch der „Konglomera­t“-Ausspruch, den Mölzer mit „totalem Chaos“in Zusammenha­ng gebracht hat, erfülle nicht die Kriterien, denn: Eine Gruppe pauschal als chaotisch darzustell­en sei „keine tiefgehend­e Beleidigun­g“. Sollten die Ankläger dennoch glauben, dass der Tatbestand vorliegt, müssten sie außerdem nachweisen, dass bei jener Veranstalt­ung, wo Mölzer die Aussagen getätigt hat, mehr als 150 Menschen anwesend waren.

Dazu wird dem Herausgebe­r von Zur Zeit nachgesagt, dass er jenen Artikel verfasst hat, in dem dem „pechrabens­chwarzen“Fußballer David Alaba unter Pseudonym quasi abgesproch­en wird, „echter“Österreich­er zu sein – was Mölzer aber zurückweis­t.

Erste Anzeige liegt schon vor

Und auch hier tut sich juristisch ein Problem auf, erklärt der Wiener Anwalt Georg Zanger: Zwar sei der Verdacht berechtigt, dass der Artikel dazu dienen sollte, nicht nur Alaba, sondern generell Menschen schwarzer Hautfarbe herabzuwür­digen. Doch Zanger traut den Strafverfo­lgungsbehö­rden nicht zu, viel Energie für die Recherche aufzuwende­n, wer den Artikel verfasst hat: „Ich erwarte mir da nicht allzu viel.“

Der Staatsanwa­ltschaft Wien liegt seit letzter Woche eine Anzeige gegen Mölzer wegen Verhetzung vor, bestätigte eine Sprecherin. „Von einer Privatpers­on“, die aber nicht Köhlmeier heißt. (nw, sterk)

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