Blaue Länderchefs gehen auf Abstand zu Mölzer
Showdown im Vorstand – Juristen geben Anzeigen gegen FPÖ-Mann kaum Chancen
Wien – Andreas Mölzers FPÖ-Spitzenkandidatur für die EU-Wahl bleibt bis Mittwoch in Schwebe, bis der blaue Parteivorstand darüber befindet: Weder er noch der FPÖ-Chef wollten sich am Montag zu der Aussprache äußern, die Heinz-Christian Strache für Nachmittag angesetzt hat. Offiziell gingen dafür zwei FPÖ-Landeschefs auf Distanz zu Mölzers Vergleich der EU mit dem Dritten Reich und dessen Bezeichnung „Negerkonglomerat“. Die Aussagen seien „nicht zu goutieren“und nötig „wie ein Kropf“, so Johann Tschürtz (Burgenland) und Markus Abzwerger (Tirol).
Bundespräsident Heinz Fischer forderte via Oberösterreichische Nachrichten den Rückzug des FPÖ-Mannes (im EU-Parlament „fehl am Platz“), am Montagabend kletterte die Zahl der Unterstützer der Anzeige wegen Verhetzung gegen Mölzer, die der Schriftsteller Michael Köhlmeier am Freitag einbringen will, auf mehr als 17.000. Juristen geben der Aktion auf der Webseite von SOS Mitmensch aber kaum Chancen auf Anklage wie Verurteilung gegen Mölzer nach Paragraf 283 des Strafgesetzbuches, der bis zu zwei Jahre Haft vorsieht. Der Innsbrucker Strafrechtler Andreas Venier erklärt, Verhetzung liege vor, wenn jemand derart beschimpft wird, dass seine Menschenwürde verletzt wird – das sei bei bloßer Verwendung des N-Worts noch nicht der Fall. Auch der „Konglomerat“-Ausspruch, den Mölzer mit „totalem Chaos“in Zusammenhang gebracht hat, erfülle nicht die Kriterien, denn: Eine Gruppe pauschal als chaotisch darzustellen sei „keine tiefgehende Beleidigung“. Sollten die Ankläger dennoch glauben, dass der Tatbestand vorliegt, müssten sie außerdem nachweisen, dass bei jener Veranstaltung, wo Mölzer die Aussagen getätigt hat, mehr als 150 Menschen anwesend waren.
Dazu wird dem Herausgeber von Zur Zeit nachgesagt, dass er jenen Artikel verfasst hat, in dem dem „pechrabenschwarzen“Fußballer David Alaba unter Pseudonym quasi abgesprochen wird, „echter“Österreicher zu sein – was Mölzer aber zurückweist.
Erste Anzeige liegt schon vor
Und auch hier tut sich juristisch ein Problem auf, erklärt der Wiener Anwalt Georg Zanger: Zwar sei der Verdacht berechtigt, dass der Artikel dazu dienen sollte, nicht nur Alaba, sondern generell Menschen schwarzer Hautfarbe herabzuwürdigen. Doch Zanger traut den Strafverfolgungsbehörden nicht zu, viel Energie für die Recherche aufzuwenden, wer den Artikel verfasst hat: „Ich erwarte mir da nicht allzu viel.“
Der Staatsanwaltschaft Wien liegt seit letzter Woche eine Anzeige gegen Mölzer wegen Verhetzung vor, bestätigte eine Sprecherin. „Von einer Privatperson“, die aber nicht Köhlmeier heißt. (nw, sterk)