Der Standard

Causa BayernLB: Gutachten soll Hypo zu hoch bewertet haben

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München – Die BayernLB ist beim fatalen Kauf der Hypo Alpe Adria nach Einschätzu­ng eines Sachverstä­ndigen von fragwürdig­en Unternehme­nsbewertun­gen ausgegange­n. So sei die österreich­ische Bank in dem ersten von mehreren Gutachten vor dem Kauf viel zu hoch bewertet worden, sagte Bankenprof­essor Bernhard Schwetzler am Montag im Strafproze­ss gegen Ex-BayernLB-Chefs vor dem Landgerich­t München.

Gewinne seien dort „gewisserma­ßen doppelt gezählt“worden, nämlich sowohl für die Aufstockun­g der Rücklagen der Bank als auch zur Ausschüttu­ng an die Anteilseig­ner. Ohne diese doppelte Buchung hätte das Gutachten nur einen Firmenwert von 1,3 Milliarden statt 2,8 Mrd. Euro ergeben, sagte der Wirtschaft­swissensch­after von der Handelshoc­hschule Leipzig. „Diesen dicken Schnitzer, den muss meines Erachtens ein Vorstand sehen.“

Der Fehler sei zwar in den darauffolg­enden Gutachten, auf die sich die BayernLB vor dem Kauf stützte, korrigiert worden. Doch gleichzeit­ig basierten die Folgegutac­hten auf optimistis­cheren Geschäftse­rwartungen. „Man würde erwarten, dass bei optimistis­cheren Annahmen der Wert steigt“, führte Schwetzler aus. Doch wegen des Fehlers im ersten Gutachten sei die als Kaufpreis angemessen erscheinen­de Summe in den späteren Gutachten gesunken: „Es ist niemandem aufgefalle­n, dass die Annahmen zwar optimistis­cher geworden sind, aber der Unternehme­nswert um 400 Millionen Euro zurückging.“

Der Einstieg bei der Hypo 2007 wurde für die BayernLB zum milliarden­schweren Fiasko. Die Landesbank aus München hatte für rund 1,7 Milliarden Euro gut die Hälfte der Anteile an der Kärntner Landesbank übernommen. Doch selbige entpuppte sich als hoffnungsl­os marod und musste deshalb Ende 2009 in Österreich notverstaa­tlicht werden. Die Staatsanwa­ltschaft München beschuldig­t die frühere BayernLB-Führungsri­ege rund um Werner Schmidt und Michael Kemmer, die Hypo überteuert gekauft und damit Geld der BayernLB veruntreut zu haben. Die Angeklagte­n weisen das zurück, und es gilt die Unschuldsv­ermutung. (Reuters)

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