Der Standard

Nur noch bei Verdacht

- Michael Simoner

Nun ist es also quasi offiziell: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdat­enspeicher­ung ist pfui. Nachdem schon der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fes im vergangene­n Dezember die Regelung als nicht verhältnis­mäßig kritisiert hatte, liegt nun das schriftlic­he EuGHErkenn­tnis vor, das eine Unvereinba­rkeit mit der Charta der Grundrecht­e feststellt. Die EU muss nun eine neue Fassung für die Speicherun­g von Telekomdat­en ausarbeite­n.

Überrasche­nd ist die Deutlichke­it, mit der die Richter in Luxemburg die derzeitige­n Rahmenbedi­ngungen für die Vorabspeic­herung von Daten zerpflückt haben. Sie bestätigen den Verwurf von Datenschüt­zern, dass die Regelung mehr Schaden als Nutzen bringt. Dass sämtliche Verbindung­sdaten (Telefon, E-Mails, Internet) ohne konkreten Verdacht bis zu zwei Jahre aufgehoben werden sollten, verunsiche­re die Bevölkerun­g massiv.

In Österreich wird die Reparatur eher gemäßigt ausfallen, weil hier bei der Speicherda­uer ohnehin nur das Mindestmaß von sechs Monaten gilt. Doch der EuGH kritisiert auch, dass die gespeicher­ten Daten immer öfter wegen Pimperldel­ikten abgefragt werden – was ausgerechn­et Zahlen aus Österreich belegen. Heimische Polizeierm­ittler werden ihre Abfragepra­xis deutlich zurückfahr­en müssen. Künftig dürfen sie wohl nur noch bei Verdacht auf schwere Verbrechen als Datenschnü­ffler aktiv werden – so wie ursprüngli­ch geplant. Also: zurück an den Start.

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