Oma-Mord: Höhe der Haftstrafen bestätigt
Linz – Es bleibt dabei: 18 Jahre Haft für den Anstifter, den Ehemann des Opfers, und zwölf Jahre für den Enkel, der den Mord ausgeführt hat. Das Oberlandesgericht Linz hat die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft hatten wegen zu hoher beziehungsweise zu geringer Strafe berufen. Der Enkel hatte seine Oma mit Axthieben und Messerstichen umgebracht, nachdem der Großvater ihn offenbar immer wieder mit „Die Oma muss weg“unter Druck gesetzt hatte. (ker)