Der Standard

Oma-Mord: Höhe der Haftstrafe­n bestätigt

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Linz – Es bleibt dabei: 18 Jahre Haft für den Anstifter, den Ehemann des Opfers, und zwölf Jahre für den Enkel, der den Mord ausgeführt hat. Das Oberlandes­gericht Linz hat die Urteile der ersten Instanz bestätigt. Sowohl die Verurteilt­en als auch die Staatsanwa­ltschaft hatten wegen zu hoher beziehungs­weise zu geringer Strafe berufen. Der Enkel hatte seine Oma mit Axthieben und Messerstic­hen umgebracht, nachdem der Großvater ihn offenbar immer wieder mit „Die Oma muss weg“unter Druck gesetzt hatte. (ker)

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