Systemwechsel bei Ökoenergie
Spätestens 2017 Ausschreibung statt Tarifförderung in EU
Brüssel/Wien – Die EU-Kommission kommt mit ihren Leitlinien für Beihilfen im Energiesektor der Industrie weit entgegen. Einen Tag nach Beilegung des Streits mit Deutschland über Strompreis-Rabatte hat die Brüsseler Behörde am Mittwoch ihr neues Regelwerk präsentiert, an dem die 28 Mitgliedsländer ihre Hilfen im Energiebereich bis 2020 ausrichten sollen. Die Regeln setzen den Rahmen für die künftige Ökostromförderung und gelten ab 1. Juli 2014.
Länder wie Österreich mit etablierter Ökostrom-Förderung dürfen längstens bis 2017 nach altem Muster vorgehen. Ab dann wird es bei Neuanlagen nur mehr in Ausnahmefällen – etwa bei Windkraftanlagen mit einer Leistung kleiner als drei MW – Tarifförderungen geben.
Dann soll das Beihilfesystem durch Ausschreibungsverfahren abgelöst werden. „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. „Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen.“
Die umstrittenen Rabatte in Deutschland bleiben grundsätzlich erlaubt. Als Beispiele nennt die EU-Behörde die Chemie-, Papier-, Keramik- und Metallindustrie.
Kritik gab es von Umweltverbänden, die den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auch die Klimaziele gefährdet sehen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) hingegen begrüßte die Tatsache, dass es erstmals einen einheitlichen europäischen Rahmen gibt. Er ist überzeugt, dass die Ziele bis 2020 (34 Prozent Ökostromanteil in Österreich) übertroffen werden. (stro)