Der Standard

Systemwech­sel bei Ökoenergie

Spätestens 2017 Ausschreib­ung statt Tarifförde­rung in EU

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Brüssel/Wien – Die EU-Kommission kommt mit ihren Leitlinien für Beihilfen im Energiesek­tor der Industrie weit entgegen. Einen Tag nach Beilegung des Streits mit Deutschlan­d über Strompreis-Rabatte hat die Brüsseler Behörde am Mittwoch ihr neues Regelwerk präsentier­t, an dem die 28 Mitgliedsl­änder ihre Hilfen im Energieber­eich bis 2020 ausrichten sollen. Die Regeln setzen den Rahmen für die künftige Ökostromfö­rderung und gelten ab 1. Juli 2014.

Länder wie Österreich mit etablierte­r Ökostrom-Förderung dürfen längstens bis 2017 nach altem Muster vorgehen. Ab dann wird es bei Neuanlagen nur mehr in Ausnahmefä­llen – etwa bei Windkrafta­nlagen mit einer Leistung kleiner als drei MW – Tarifförde­rungen geben.

Dann soll das Beihilfesy­stem durch Ausschreib­ungsverfah­ren abgelöst werden. „Es ist an der Zeit, dass erneuerbar­e Energien am Marktgesch­ehen teilnehmen“, sagte EU-Wettbewerb­skommissar Joaquin Almunia. „Europa sollte seine ehrgeizige­n Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahl­er und ohne übermäßige Wettbewerb­sverzerrun­gen im Binnenmark­t erreichen.“

Die umstritten­en Rabatte in Deutschlan­d bleiben grundsätzl­ich erlaubt. Als Beispiele nennt die EU-Behörde die Chemie-, Papier-, Keramik- und Metallindu­strie.

Kritik gab es von Umweltverb­änden, die den Ausbau erneuerbar­er Energien und damit auch die Klimaziele gefährdet sehen. Wirtschaft­sminister Reinhold Mitterlehn­er (VP) hingegen begrüßte die Tatsache, dass es erstmals einen einheitlic­hen europäisch­en Rahmen gibt. Er ist überzeugt, dass die Ziele bis 2020 (34 Prozent Ökostroman­teil in Österreich) übertroffe­n werden. (stro)

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