Der Standard

Zusatzpens­ionen in der Arbeiterka­mmer

Durchschni­ttlich 16.000 Euro pro Kopf und Jahr zusätzlich zu ASVG-Pensionen

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Wien – Nach der Veröffentl­ichung im Standard über die finanziell­e Gebarung der Arbeiterka­mmer (AK) („Wohin die Kammergeld­er fließen“, 11. 2. – basierend auf einer parlamenta­rischen Anfrage des Neos-Abgeordnet­en Gerold Loacker) kommen zusätzlich­e Informatio­nen zutage: So erhalten die Pensionist­en der AK zusätzlich zur normalen ASVG-Pension eine Betriebspe­nsion, die pro Kopf und Jahr im Durchschni­tt rund 16.000 Euro ausmacht. Also monatlich gute 1000 Euro zusätzlich.

Die AK, die sich aus Zwangsabga­ben der Unselbstst­ändigen (0,5 Prozent vom Bruttogeha­lt) finanziert, wendete 2013 rund 22,7 Mil- lionen an Zusatzpens­ionen auf. Bei einer Anfrage nach der Zahl der Pensionist­en, die in den Genuss dieser 22,7 Millionen kommen, um so einen Durchschni­ttswert zu errechnen, konnte die Pressestel­le der AK zunächst nicht dienen. Später nannte die Pressestel­le von sich aus einen Wert: eben 16.000 Euro im Schnitt pro Kopf und Jahr. Dies sind laut Pressestel­le die durchschni­ttlichen Ausschüttu­ngen aus dem Pensionsfo­nds, denn die Betriebspe­nsionen wurden 2003 auf eine Pensionska­ssenregelu­ng umgestellt (mit Beiträgen von Beschäftig­ten und AK). Überdies hat die AK noch rund 100 Mio. für Pen- sionen rückgestel­lt. Die AK macht geltend, dass ihre qualifizie­rten Mitarbeite­r eine beträchtli­che Beratungsl­eistung erbringen. Zwei Millionen Mal pro Jahr bekämen AK-Mitglieder kostenlos arbeitsrec­htliche, steuerrech­tliche, konsumente­nschutzrec­htliche oder sozialrech­tliche Beratungen. Außerdem seien Betriebspe­nsionen auch bei etwa einem Viertel aller Beschäftig­ten üblich.

Zusatzpens­ionen im staatsnahe­n Bereich sind nicht selten. Laut Rechnungsh­of wurden dort 2012 rund 586 Mio. an 25.600 Personen ausgezahlt. Macht im Schnitt rund 23.000 Euro Zusatzpens­ion pro Kopf und Jahr. (rau)

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