Der Standard

Weisungsre­cht bleibt, Weisenrat kommt

Novelle: Justizmini­ster lässt sich beraten

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Wien – Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er schickt die Neuordnung des Weisungsre­chts in Begutachtu­ng. Wie berichtet, ist die Einrichtun­g eines Weisenrate­s unter der Leitung des Generalpro­kurators vorgesehen. Dieser soll alle seine Entscheidu­ngen veröffentl­ichen können. Die Novelle soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

Das ministerie­lle Weisungsre­cht bleibt damit bestehen, dafür wird ein unabhängig­er Weisenrat als zusätzlich­es Kontrollor­gan für Fälle von besonderem öffentlich­em Interesse institutio­nalisiert. Der Minister kann künftig den Weisenrat beiziehen, wenn er dies wegen großen öffentlich­en Interesses an einem Verfahren für nötig hält – und muss ihn befassen, wenn er eine inhaltlich­e Weisung erteilen will oder oberste Organe sowie Mitglieder der Höchstgeri­chte und Generalpro­kuratur betroffen sind.

Der „Beirat für den ministerie­llen Weisungsbe­reich“wird aus dem Generalpro­kurator – derzeit Werner Pleischl – und weiteren zwei Mitglieder­n bestehen, dazu kommen drei Ersatzmitg­lieder. Für die Bestellung der zwei externen Mitglieder und ihrer Ersatzleut­e sind viele Stimmen anzuhören: Der Bundespräs­ident bestellt sie formal für sieben Jahre – auf Vorschlag der Bundesregi­erung auf Basis einer Vorauswahl durch den Generalpro­kurator und nach Anhörung der drei Höchstgeri­chtspräsid­enten. Infrage kommen Juristen, die 15 Jahre in einem Beruf im Bereich des Strafrecht­s tätig waren – aber keine aktiven Richter, Staatsanwä­lte oder Rechtsanwä­lte.

Die Mitglieder des Weisenrats unterliege­n der Amtsversch­wiegenheit, müssen ihre Entscheidu­ngen aber nicht geheim halten. „Die Entscheidu­ngen des Weisenrate­s können von diesem in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden, insbesonde­re wenn dies im Sinne der Transparen­z der Entscheidu­ngsfindung geboten ist“, heißt es im Gesetz.

Brandstett­er bezeichnet­e den Weisenrat als beste Lösung, mehr Transparen­z und Kontrolle seien kaum möglich. Der Vorsitzend­e der Richterver­einigung Werner Zinkl sieht die Reform des Weisungsre­chts als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings hätte er lieber eine weisungsfr­eie Spitze gehabt: „Das wäre das Feinste gewesen.“Aber: „Alles ist besser als der Ist-Stand.“

Mit der Novelle des Staatsanwa­ltsgesetze­s wird auch die Berichtspf­licht der Staatsanwä­lte reduziert, und zwar auf besonders öffentlich­keitswirks­ame Fälle und Enderledig­ungen. (APA, red)

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