Weisungsrecht bleibt, Weisenrat kommt
Novelle: Justizminister lässt sich beraten
Wien – Justizminister Wolfgang Brandstetter schickt die Neuordnung des Weisungsrechts in Begutachtung. Wie berichtet, ist die Einrichtung eines Weisenrates unter der Leitung des Generalprokurators vorgesehen. Dieser soll alle seine Entscheidungen veröffentlichen können. Die Novelle soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.
Das ministerielle Weisungsrecht bleibt damit bestehen, dafür wird ein unabhängiger Weisenrat als zusätzliches Kontrollorgan für Fälle von besonderem öffentlichem Interesse institutionalisiert. Der Minister kann künftig den Weisenrat beiziehen, wenn er dies wegen großen öffentlichen Interesses an einem Verfahren für nötig hält – und muss ihn befassen, wenn er eine inhaltliche Weisung erteilen will oder oberste Organe sowie Mitglieder der Höchstgerichte und Generalprokuratur betroffen sind.
Der „Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich“wird aus dem Generalprokurator – derzeit Werner Pleischl – und weiteren zwei Mitgliedern bestehen, dazu kommen drei Ersatzmitglieder. Für die Bestellung der zwei externen Mitglieder und ihrer Ersatzleute sind viele Stimmen anzuhören: Der Bundespräsident bestellt sie formal für sieben Jahre – auf Vorschlag der Bundesregierung auf Basis einer Vorauswahl durch den Generalprokurator und nach Anhörung der drei Höchstgerichtspräsidenten. Infrage kommen Juristen, die 15 Jahre in einem Beruf im Bereich des Strafrechts tätig waren – aber keine aktiven Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.
Die Mitglieder des Weisenrats unterliegen der Amtsverschwiegenheit, müssen ihre Entscheidungen aber nicht geheim halten. „Die Entscheidungen des Weisenrates können von diesem in geeigneter Weise öffentlich gemacht werden, insbesondere wenn dies im Sinne der Transparenz der Entscheidungsfindung geboten ist“, heißt es im Gesetz.
Brandstetter bezeichnete den Weisenrat als beste Lösung, mehr Transparenz und Kontrolle seien kaum möglich. Der Vorsitzende der Richtervereinigung Werner Zinkl sieht die Reform des Weisungsrechts als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings hätte er lieber eine weisungsfreie Spitze gehabt: „Das wäre das Feinste gewesen.“Aber: „Alles ist besser als der Ist-Stand.“
Mit der Novelle des Staatsanwaltsgesetzes wird auch die Berichtspflicht der Staatsanwälte reduziert, und zwar auf besonders öffentlichkeitswirksame Fälle und Enderledigungen. (APA, red)