Der Standard

ÖGB-Finanzrefe­rent soll Parteiensp­ende vorgeschla­gen haben

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Wien – Die niederöste­rreichisch­e Landesräti­n Elisabeth KaufmannBr­uckberger (Team NÖ) hat am Mittwoch ihre Vorwürfe in Richtung ÖGB und Bawag in der Causa Seenkauf bekräftigt. Kaufmann-Bruckberge­r nennt den früheren ÖGB-Finanzrefe­renten Clemens Schneider als jene Person, die sie beauftragt habe und die ihr die Parteispen­de angeboten habe. Schneider hat die Vorwürfe bereits zurückgewi­esen.

„Richtig ist, dass die Verkäufers­eite in Person des ehemaligen ÖGB-Finanzrefe­renten Clemens Schneider an mich herangetre­ten ist, um mit LH Dr. Jörg Haider den Ankauf der Seenliegen­schaften anzubahnen. Richtig ist weiters, dass von Schneider und anderen eine Parteispen­de für Dr. Haider bzw. dessen Partei angeboten wurde“, erklärt Kaufmann-Bruckberge­r in einer Stellungna­hme.

Den Vorwurf der Falschauss­age vor dem Untersuchu­ngsausschu­ss des Kärntner Landtags weist die Landesräti­n zurück. Es könne zwar sein, dass ihre Aussagen als „ausweichen­d“empfunden worden seien, es sei aber nicht ihre Absicht gewesen, etwas Falsches zu sagen. Kaufmann-Bruckberge­r hatte sich im U-Ausschuss weder daran erinnern können, wie viel noch von wem sie Geld erhalten habe. (APA, red) Wien – Ein Massenphän­omen sind sie in Österreich nicht – Menschen, die auch nach der Pensionier­ung noch arbeiten. Laut einer Sonderausw­ertung des Hauptverba­nds der Sozialvers­icherungst­räger bezogen Mitte 2013 gut 66.000 erwerbstät­ige Personen gleichzeit­ig auch eine Pension (siehe Grafik). 27.000 davon befanden sich bereits in Alterspens­ion, waren also älter als 60 (bei den Frauen) bzw. 65 (bei den Männern).

Derzeit können Alterspens­ionisten unbeschrän­kt dazuverdie­nen. Wie der STANDARD aus Regierungs­kreisen erfuhr, gibt es nun aber Überlegung­en, das zu ändern. Auf Experteneb­ene werden Anrechenmo­delle diskutiert. Konkret hieße das: Die Pension würde sinken, wenn das Erwerbsein­kommen über einem bestimmten Betrag liegt.

Der Staat würde sich dadurch Geld ersparen, wobei es keineswegs um gigantisch­e Summen geht. Je nach Modell ist von einem mittleren zweistelli­gen Millionenb­etrag pro Jahr die Rede. Die Befürworte­r hielten den Eingriff angesichts der knappen Kassen für vertretbar. Schließlic­h schießt der Bund jährlich rund elf Milliarden Euro für die ASVG-Pensionist­en und weitere vier Milliarden für

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