Tarifsenkung und Co
Die Einkommensteuerreform sieht sechs statt bisher drei Steuerstufen vor, wobei der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt wird (oben stehende Grafik). Der Spitzensteuersatz wird ab einer Million Euro befristet auf 55 Prozent erhöht, wobei das Mehraufkommen für Forschung und Bildung verwendet werden soll. Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und kumuliert von 345 auf 400 Euro erhöht. Kleinverdiener erhalten einen höheren Pendlerzuschlag und 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro pro Jahr, Pensionisten 110 Euro) rückerstattet. Der Kinderfreibetrag wird auf 440 Euro pro Kind verdoppelt. Zur Stärkung der Wirtschaft wird die Forschungsprämie von zehn auf zwölf Prozent erhöht, die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung steigt von 1460 auf 3000 Euro pro Jahr. Wissenschafter erhalten Zuzugsbegünstigungen. (red)