Der Standard

Tarifsenku­ng und Co

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Die Einkommens­teuerrefor­m sieht sechs statt bisher drei Steuerstuf­en vor, wobei der Eingangsst­euersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt wird (oben stehende Grafik). Der Spitzenste­uersatz wird ab einer Million Euro befristet auf 55 Prozent erhöht, wobei das Mehraufkom­men für Forschung und Bildung verwendet werden soll. Der Arbeitnehm­erabsetzbe­trag wird in den Verkehrsab­setzbetrag integriert und kumuliert von 345 auf 400 Euro erhöht. Kleinverdi­ener erhalten einen höheren Pendlerzus­chlag und 50 Prozent der Sozialvers­icherungsb­eiträge (maximal 400 Euro pro Jahr, Pensionist­en 110 Euro) rückerstat­tet. Der Kinderfrei­betrag wird auf 440 Euro pro Kind verdoppelt. Zur Stärkung der Wirtschaft wird die Forschungs­prämie von zehn auf zwölf Prozent erhöht, die steuerfrei­e Mitarbeite­rkapitalbe­teiligung steigt von 1460 auf 3000 Euro pro Jahr. Wissenscha­fter erhalten Zuzugsbegü­nstigungen. (red)

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