KOPF DES TAGES
Der Bon zeigt, wie viel einer auf dem Kerbholz hat
Brauchen S’ a Rechnung?“Schon falsch. Die häufig gestellte Frage, ob der Käufer wohl ein Dokument seines Kaufes brauche, bezieht sich eigentlich nicht auf die Rechnung (die der Kaufmann gleichwohl auszustellen hätte, wenn er das Geschäft korrekt verbuchen würde), sondern auf den Zahlungsbeleg. Es geht um den Nachweis, dass der Käufer auch tatsächlich bezahlt hat, was ihm der Verkäufer in Rechnung gestellt hat, bei kleineren Summen einfach um einen Kassabon.
Diesen auszustellen wird für kleine Händler und für Gastronomen künftig Pflicht – ebenso wie es für die Kunden und Gäste Pflicht wird, den Zahlungsbeleg zumindest bis zum Verlassen des Lokals aufzubewahren. So machen es die Italiener seit Jahren, weil auch dort der kleine Handel und die einfache Gastronomie unter den Generalverdacht gestellt wurden, dass jede nicht belegte Einnahme unversteuert bliebe.
Dabei hat sich der Charakter der Zahlungsbelege über die Jahre und Jahrhunderte durchaus geändert: Die Ahnenreihe beginnt wohl mit dem Kerbholz – einem zweiteiligen Holzstück, in das Lieferant und Kunde gemeinsam eine Kerbe für jede Lieferung geschnitten haben; sie setzte sich fort mit Bierdeckeln und Kellnerblöcken, auf denen mit Bleistift die Konsumation notiert und dann abgerechnet wurde. Dann die Durchschreibeblöcke, die je eine Kopie der Abrechnung für Händler und Käufer ermöglichten.
Und schließlich die Registrierkassen, die einst mechanisch rechnend, heute computerisiert, die einzelnen Posten ausweisen und aufsummieren, Steueranteile ausweisen und – unter Einhaltung aller Rechnungslegungsvorschriften mit Ausnahme der Nennung des Leistungsempfängers – dem Käufer belegen, was er zu zahlen hatte. Und, wichtig für die Finanz: dass er auch gezahlt hat. Sonst wäre die Rechnung ja als offen, im Falle der Zechprellerei auch als uneinbringlich, zu verbuchen. Dabei ist der papierene Kassabon nur der meist auf Thermopapier ausgedruckte Beleg für den in der Computerkasse möglichst manipulationssicher registrierten Buchungs- und Zahlungsvorgang.
Dieser interessiert die Finanz natürlich viel mehr als das Zettelwerk, das rasch verblasst und in der Regel ohnehin weggeworfen wird (wenn es der Kunde nicht für die eigene Buchhaltung braucht). In der Kasse ist „boniert“, dass der Kassabon gedruckt wurde – daher der Ausdruck „ist gebongt“für „alles klar“.