Lehren aus der Krise: Mehr Kontrolle und mehr Geld
Als Reaktion auf das Burgtheater-Finanzdebakel wird das bestehende Bundestheaterorganisationsgesetz entscheidend verändert. Kulturminister Josef Ostermayer stellte den Entwurf für eine Gesetzesnovelle am Mittwoch vor.
Wien – Begonnen hatte alles mit der fristlosen Entlassung einer Geschäftsführerin. Als Silvia Stantejsky im November 2013 ihren Posten am Burgtheater räumen musste, war allerdings noch nicht klar, zu welchem Skandal sich die Causa ausweiten würde: Ein Bilanzverlust von fast 20 Millionen Euro an einer der wichtigsten deutschsprachigen Bühnen, angehäuft über mehrere Jahre. Wie genau? Bis heute wird ermittelt und prozessiert – die oft als „dolos“bezeichnete Finanzgebahrung im Haus und ein „Versagen auf allen Kontrollebenen“, so der vorläufige Befund eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, sind allerdings evident.
Eine der ersten Entscheidungen des damals frischgekürten Kulturministers Josef Ostermayer (SPÖ) war die fristlose Entlassung von Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann. Wenig später verabschiedete sich auch der Chef der für die Bundestheater (Burgtheater, Staatsoper, Volksoper) verantwortlichen Holding vorzeitig in den Ruhestand.
Spätestens dann war klar: Die oft als „größter Theaterkonzern der Welt“bezeichnete Bundestheater-Holding, die zu 100 Pro- zent im Eigentum der Republik steht, hat ein Strukturproblem. Ostermayer setzte zuerst beim Kulturministerium selbst an: Aus bisher zwei Sektionen wurde eine. Kunstsektionschefin Andrea Ecker übernahm auch die Agenden von Kultur-Sektionschef Michael Franz, dem Grüne und Neos „Fehlverhalten“in der Causa Burgtheater vorwerfen.
Die Holding selbst soll nun durch eine Gesetzesnovelle reformiert werden, die Ostermayer als „größte Strukturreform seit der Ausgliederung“der Theater aus der Staatsverwaltung im Jahr 1999 verstanden haben will.
Klare Kompetenzverteilung
Der von Ostermayer präsentierte Entwurf sieht entgegen bisherigen Gerüchten keine maßgebliche Stärkung der Holding vor, sondern bündelt Entscheidungskompetenzen vor allem im Ministerium selbst. Die Holding hingegen soll sich künftig auf Aufsichtsund Kontrollfunktion besinnen.
Grundlage für die Novelle waren die Empfehlungen der von Ostermayer eingesetzten Unternehmensberater ICQ Integrated Consulting Group. Der Entwurf sei mit allen betroffenen Theaterdirektoren und dem Koalitionspartner abgestimmt worden, so der Minister.
Einschneidenste Änderung: Der Minister selbst wird den Holding-Geschäftsführers sowie die kaufmännischen als auch künstlerischen Theaterdirektoren nach öffentlichen Ausschreibungen bestellt. Auch die Aufteilung der finanziellen Mittel soll in Zukunft auf Vorschlag der Theaterhäuser vom Minister selbst abgesegnet werden.
Die Basisabgeltung wird ab 2016 um 14 Mio. Euro auf insgesamt 162,9 Mio. erhöht. Das entspricht annähernd den Forderungen des interimistischen HoldingChefs Günter Rhomberg, der zuletzt zwischen 15 und 18 Mio. urgierte. Die seit langem geforderte Valorisierung kommt nicht.
Ein weiterer Konfliktpunkt sei in den sechswöchigen Verhandlungen bis zuletzt gewesen, ob die Holding einen oder zwei Geschäftsführer bekommen soll. Nun bleibt man zwar bei einem, „bei Bedarf“soll aber ein zweiter bestellt werden können, so Ostermayer. Auf weniger Augenpaare setzt man auch bei der Kontrolle. Von bisher 40 Aufsichtsräten sollen künftig nur noch 30 (jeweils 6) in die Holding und die Tochtergesellschaften entsendet werden.
Interims-Holding-Chef Günter Rhomberg, dessen Posten nach Inkrafttreten des Gesetzes (angepeilt ist September) ausgeschrieben werden soll, zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden: „Die Novelle wird uns Verpflichtung sein, mit großer Verantwortung weitere organisatorische Verbesserungen und damit Einsparungen vorzunehmen“.