Verfassungsklage der Opposition
Wegen geschwärzter Akten für Hypo-U-Ausschuss
Wien – Die Opposition zieht wegen der geschwärzten Akten für den U-Ausschuss zur Causa Hypo allein vor den Verfassungsgerichtshof: Stellvertretend für unzählige unkenntlich gemachte Dokumente beanstanden FPÖ, Grüne, das Team Stronach und die Neos in ihrer 21-seitigen Klageschrift jedoch nur vier Unterlagen, damit das Höchstgericht möglichst rasch einen Entscheid fällen kann.
Darunter befindet sich zum Beispiel das Protokoll der 89. Aufsichtsratssitzung der Hypo, das vom Justizressort als „nicht öffentlich“, vom Finanzministerium als „vertraulich“eingestuft wurde. Dazu unterscheiden sich bei den zwei vorliegenden Dokumenten Anzahl und Art der Schwärzungen, wie die Opposition moniert. Und damit nicht genug, könnten einige Passagen sehr wohl den Untersuchungsgegenstand betreffen: Weil „Vergleichsversionen“vorliegen, wurden offenbar etwa Passagen verdeckt, die sich auf das Schlosshotel Velden beziehen, eine Causa, in der seit 2010 strafrechtlich ermittelt wird, weil das Schloss im Eigentum der Kärntner Problembank stand.
Nachdem die ÖVP den gemeinsamen Gang zum Verfassungsgerichtshof abgelehnt hat, werfen die Grünen der Fraktion vor, „schwarze Minister beim Schwärzen zu schützen“. ÖVP-Fraktionsleiterin Gabriele Tamandl hingegen verurteilt das „Theater“rund um schwarze Akten: „Wir wollen uns mit dem blauen Skandal in Kärnten beschäftigen.“Ein Urteil des Höchstgerichts soll spätestens Ende Juni vorliegen. (nw)