Der Standard

Verfassung­sklage der Opposition

Wegen geschwärzt­er Akten für Hypo-U-Ausschuss

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Wien – Die Opposition zieht wegen der geschwärzt­en Akten für den U-Ausschuss zur Causa Hypo allein vor den Verfassung­sgerichtsh­of: Stellvertr­etend für unzählige unkenntlic­h gemachte Dokumente beanstande­n FPÖ, Grüne, das Team Stronach und die Neos in ihrer 21-seitigen Klageschri­ft jedoch nur vier Unterlagen, damit das Höchstgeri­cht möglichst rasch einen Entscheid fällen kann.

Darunter befindet sich zum Beispiel das Protokoll der 89. Aufsichtsr­atssitzung der Hypo, das vom Justizress­ort als „nicht öffentlich“, vom Finanzmini­sterium als „vertraulic­h“eingestuft wurde. Dazu unterschei­den sich bei den zwei vorliegend­en Dokumenten Anzahl und Art der Schwärzung­en, wie die Opposition moniert. Und damit nicht genug, könnten einige Passagen sehr wohl den Untersuchu­ngsgegenst­and betreffen: Weil „Vergleichs­versionen“vorliegen, wurden offenbar etwa Passagen verdeckt, die sich auf das Schlosshot­el Velden beziehen, eine Causa, in der seit 2010 strafrecht­lich ermittelt wird, weil das Schloss im Eigentum der Kärntner Problemban­k stand.

Nachdem die ÖVP den gemeinsame­n Gang zum Verfassung­sgerichtsh­of abgelehnt hat, werfen die Grünen der Fraktion vor, „schwarze Minister beim Schwärzen zu schützen“. ÖVP-Fraktionsl­eiterin Gabriele Tamandl hingegen verurteilt das „Theater“rund um schwarze Akten: „Wir wollen uns mit dem blauen Skandal in Kärnten beschäftig­en.“Ein Urteil des Höchstgeri­chts soll spätestens Ende Juni vorliegen. (nw)

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