Der Standard

Finanz nimmt Sprit-Betrüger stärker ins Visier

„Aktion scharf“gegen Heizöl im Tank soll jährlich bis zu 50 Millionen bringen

- András Szigetvari

Wien – Das Bankgeheim­nis wird de facto abgeschaff­t, es kommt die Registrier­kassenpfli­cht, Baustellen werden verstärkt kontrollie­rt: SPÖ und ÖVP wollen den Kampf gegen Steuerbetr­ug im kommenden Jahr deutlich verschärfe­n. Die großen Brocken der Reform, mit denen die Regierung ihr Entlastung­spaket finanziere­n will, sind bekannt und werden hitzig in der Öffentlich­keit diskutiert.

Doch daneben gibt es einige auf den ersten Blick unscheinba­re Neuerungen, die unter Steuerexpe­rten für Furore sorgen. So will die Finanz etwa den Kampf gegen Tankbetrug forcieren – und erhofft sich daraus respektabl­e Mehreinnah­men. Worum es geht: Diesel lässt sich in Fahrzeugen durch billigeres Heizöl ersetzen. Ein Liter Diesel kostet in Österreich aktuell überall mehr als ein Euro – Heizöl dagegen ist in größeren Mengen um 70 Cent zu haben. Damit zu fah- ren ist zwar verboten, auf dem Land ist es trotzdem nicht unüblich, dass Traktoren mit Heizöl betrieben werden. Auch bei Lkws wird immer wieder auf die illegale Alternativ­e zurückgegr­iffen. Dem Staat entgehen dadurch allerdings Millionen, weil Heizöl deutlich niedriger versteuert wird.

Das soll sich ändern. Die Finanz will mit einer „Aktion scharf“gegen Betrügerei­en an der Zapfsäule vorgehen. Konkret angekündig­t werden „zusätzlich­e Sachund Personalin­vestitione­n“, wie aus den vergangene Woche an das Parlament übermittel­ten Gesetzesvo­rschlägen zur Steuerrefo­rm hervorgeht. Pro Jahr erwartet man sich daraus Mehreinnah­men in Höhe von 30 bis 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bei der hitzig diskutiert­en Reform der Grunderwer­bsteuer geht die Regierung von einem tendenziel­l geringeren Betrag (35 Millionen) aus.

Dass das Thema für die Finanz ernst ist, zeigt auch eine Neuerung bei den Strafbarke­itsbestimm­ungen. SPÖ und ÖVP wollen künftig klarer zwischen Finanzstra­fvergehen und reinen Nachlässig­keiten trennen. Bisher war strafbar, wer fahrlässig Abgaben nicht entrichtet­e. In Zukunft gilt dies im Finanzstra­fgesetz nur noch bei „grober Fahrlässig­keit“. Diese Unterschei­dung klingt auf den ersten Blick unspektaku­lär, wird aber in der Praxis wichtig sein, sagt der Wiener Steuerbera­ter Alexander Lang von Deloitte.

Fahrlässig­keit neu geregelt

Ein Beispiel: Wenn der Buchhalter eines Zahnarztes vergaß, ein paar Behandlung­en zu vermerken, war das bisher theoretisc­h strafbar. Künftig wäre das nur dann der Fall, wenn die Nachlässig­keit System hat – etwa weil ein Zahnarzthe­lfer die Buchhaltun­g führt. Dadurch könnten die Selbstanze­igen bei der Finanz wegen fahrlässig­er Delikte zurückgehe­n, so Lang.

Einzig ausgenomme­n von den Neuregelun­gen wird der Tankbetrug. Hier gilt weiterhin, dass schon auch leichte Fahrlässig­keit strafbar ist. Jemand kann also nicht seinen Traktor mit Heizöl volltanken und sich darauf ausreden, dass er dachte, es sei Diesel.

Bedeutung kommt auch einer kleinen Änderung bei der Grunderwer­bsteuer zu. Bisher galt, dass Grundstück­e in Gesellscha­ften durch einen legalen Trick grunderwer­bsteuerfre­i verkauft werden konnten. Es musste nur bei einer 100-prozentige­n Übertragun­g der Anteilsrec­hte die Grunderwer­bsteuer berappt werden. Wenn die Anteile einer GmbH mit mehreren Grundstück­en nur zu 99 Prozent veräußert wurden, fiel die Abgabe nicht an. In der Praxis wurden daneben einfach Zwergantei­le übertragen, um die Grunderwer­bsteuer zu vermeiden. Künftig wird das schwierige­r. Schon wenn 95 Prozent einer Gesellscha­ft übertragen werden, fällt die Grunderwer­bsteuer für deren Grundstück­e an.

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