Berlin speichert bei Telefonaten wieder Daten
Telekommunikationsdienste müssen Informationen zehn Wochen lang horten
Berlin – Die deutsche Bundesregierung hat am Mittwoch ihren Gesetzesentwurf für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass Telefon- und Internetdaten künftig zehn Wochen lang von den Anbietern aufgehoben werden müssen. Dadurch erhofft sich die Koalition bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung von schweren Verbrechen.
Gespeichert werden sollen Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes und bei Internetverbindungen die IP-Adresse. Nicht aufgehoben werden dürfen Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile des Nutzers oder die Inhalte der Kommunikation. Der Standort bei Handytelefonaten wird nur vier Wochen lang gespeichert. Ohne ein neues Gesetz können Daten in Deutschland – wie auch in Österreich – nicht ohne Anlass aufgehoben werden.
Die alten Modalitäten für die Speicherung (sechs Monate lang) sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und nationalen Verfassungsgerichten kassiert worden.
Minister versteht Skepsis
Die Neuregelung in Deutschland kam auf massiven Druck der Union und der Sicherheitsbehörden zustande. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen eine neue Vorratsdatenspeicherung gewehrt, schließlich aber auf Geheiß von SPD-Chef Sigmar Gabriel den Gesetzesentwurf mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ausarbeiten müssen.
„Ich kann die Skepsis einiger Netzpolitiker durchaus nachvollziehen“, räumt Maas ein. Doch er erklärt auch: „Was wir jetzt beschließen, ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie sie sich viele Sicherheitspolitiker gewünscht haben. Die Speicherfristen sind weit kürzer.“
Dem Abruf der Daten muss ein Richter zustimmen. Erlaubt ist der Zugriff bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten: Mord, Totschlag, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Kindesmissbrauch, schwerer Raub, schwerer Bandendiebstahl, Drogenvergehen, Kriegsverbrechen und Menschenhandel. (bau)