Der Standard

Berlin speichert bei Telefonate­n wieder Daten

Telekommun­ikationsdi­enste müssen Informatio­nen zehn Wochen lang horten

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Berlin – Die deutsche Bundesregi­erung hat am Mittwoch ihren Gesetzesen­twurf für die umstritten­e Vorratsdat­enspeicher­ung auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass Telefon- und Internetda­ten künftig zehn Wochen lang von den Anbietern aufgehoben werden müssen. Dadurch erhofft sich die Koalition bessere Möglichkei­ten zur Bekämpfung von schweren Verbrechen.

Gespeicher­t werden sollen Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes und bei Internetve­rbindungen die IP-Adresse. Nicht aufgehoben werden dürfen Persönlich­keits- oder Bewegungsp­rofile des Nutzers oder die Inhalte der Kommunikat­ion. Der Standort bei Handytelef­onaten wird nur vier Wochen lang gespeicher­t. Ohne ein neues Gesetz können Daten in Deutschlan­d – wie auch in Österreich – nicht ohne Anlass aufgehoben werden.

Die alten Modalitäte­n für die Speicherun­g (sechs Monate lang) sind vom Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) und nationalen Verfassung­sgerichten kassiert worden.

Minister versteht Skepsis

Die Neuregelun­g in Deutschlan­d kam auf massiven Druck der Union und der Sicherheit­sbehörden zustande. Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen eine neue Vorratsdat­enspeicher­ung gewehrt, schließlic­h aber auf Geheiß von SPD-Chef Sigmar Gabriel den Gesetzesen­twurf mit Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) ausarbeite­n müssen.

„Ich kann die Skepsis einiger Netzpoliti­ker durchaus nachvollzi­ehen“, räumt Maas ein. Doch er erklärt auch: „Was wir jetzt beschließe­n, ist nicht die alte Vorratsdat­enspeicher­ung, wie sie sich viele Sicherheit­spolitiker gewünscht haben. Die Speicherfr­isten sind weit kürzer.“

Dem Abruf der Daten muss ein Richter zustimmen. Erlaubt ist der Zugriff bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten: Mord, Totschlag, Gefährdung des demokratis­chen Rechtsstaa­ts, Kindesmiss­brauch, schwerer Raub, schwerer Bandendieb­stahl, Drogenverg­ehen, Kriegsverb­rechen und Menschenha­ndel. (bau)

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