EU bietet Staaten viel Geld für Flüchtlingsaufnahme
Fixer Schlüssel für Verteilung von Syrern und Eritreern innerhalb der Union geplant Die EU-Kommission macht den Mitgliedstaaten bei der Asylpolitik eine Steilvorlage: Erstmals soll ein Notprogramm greifen, das die Aufteilung von 40.000 Kriegsflüchtling
„Es geht nicht einfach nur um eine Verteilung von Flüchtlingen“, sagte der für Migration und innere Sicherheit zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch, als er in Brüssel die Beschlüsse des Kollegiums erklärte. Dieses hatte einstimmig einen Vorschlag an die Mitgliedstaaten beschlossen, der auf einer „Notfallklausel“in den EU-Verträgen (Artikel 78, Abs 3, Arbeitsweise d. Union) fußt: Wenn der Zustrom von Migranten an den Außengrenzen von einem oder mehreren Staaten nicht mehr beherrschbar ist, dann können vom Ministerrat Notmaßnahmen gesetzt werden.
Eine solche Situation sieht die Kommission in Italien und Griechenland, wo Woche für Woche hunderte und tausende Flüchtlinge über das Meer ankommen, als gegeben an. Um diese Länder zu entlasten, sollen in zwei Jahren 40.000 Asylwerber, die als echte Kriegsflüchtlinge eingestuft werden, auf die übrigen EU-Staaten verteilt werden. Dabei sollen ausschließlich Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea zum Zug kommen, bei denen die Anerkennungsquote bei mehr als 75 Prozent liegt.
Avramopoulos betonte, dass der Vorschlag sehr gezielt sei, es würden „keine illegalen Migranten verteilt“. Es gelte, den vor zwei Wochen präsentierten umfassenden Ansatz zur Migrationspolitik umzusetzen, den die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel Ende April vorgegeben haben. Daher werde die Grenzschutzbehörde Frontex ihr Einsatzgebiet bis nah an die Grenzen Libyens ausdehnen, und Flüchtlinge aus dem Meer retten, wenn erforderlich. Es werde aber auch darum gehen, das Schlepperwesen zu bekämpfen, und darum, dass Migranten, die keine Aufenthaltsbewilligung in der EU erhalten, rascher in ihre Herkunftsländer zurückschicken zu können, sagte der Kommissar.
Der Vorschlag der EU-internen Umsiedelung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten ist dennoch das einzig wirklich neue Element, das die Kommission vorlegte. Und sie wagt sich weit vor. In dem Konzept wird zwar das Wort „verpflichtende Quoten“vermieden (vor allem Frankreich läuft dagegen Sturm, Deutschland und Österreich, die viele Asylwerber haben, begrüßen es). Aber die Regeln zur Verteilung sind dennoch streng und klar.
Drei Prozent in Österreich
Berücksichtigt werden die Größe, die Wirtschaftskraft, die Zahl der Asylwerber und die Arbeitslosigkeit in einem Land. Deutschland müsste daher 18 Prozent der 40.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien Unterschlupf gewähren, Österreich drei Prozent, das sind 1213 Flüchtlinge. Frankreich müsste 6752 Personen auf- nehmen, Spanien 4288. Nur Großbritannien, Irland und Dänemark wären ausgenommen, sie haben eine Sonderregel im EU-Vertrag. Um den Staaten die Flüchtlingsaufnahme schmackhaft zu machen, bietet die Kommission eine Prämie von 6000 Euro pro Person.
Die „Notmaßnahme“für Griechenland und Italien ist aber nicht der einzige Verteilungsvorstoß der Kommission. Wie vor zwei Wochen angekündigt, sollen weitere 20.000 Flüchtlinge aus Drittstaaten auf Vorschlag der UN in den EU-Staaten aufgenommen werden, nach ähnlichem Verteilungsschlüssel wie die bereits im EU-Raum befindlichen. Auf Österreich entfielen dabei 444 Personen, auf Deutschland 3086. Die Kommission will dies mit 50 Millionen Euro mitfinanzieren.
Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, hängt vom Rat der Innenminister ab. Sie müssen die Maßnahme mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Dann gilt sie verbindlich für alle. Kommentar S. 32