Verwaltungsgericht: ORF brach Gesetz mit „Ski-Challenge“
Wien – Der ORF hat laut Bundesverwaltungsgericht gegen das Crosspromotion-Verbot verstoßen. Im Zuge der SkiweltcupÜbertragung aus Schladming im Jänner 2014 wurde „durch die mehrmalige werbliche Bezugnahme“auf die Ö3-„Ski-Challenge“das ORF-Gesetz verletzt.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, das damit dem Urteil der KommAustria folgt. Im Mai 2014 hatte die Medienbehörde einen Verstoß gegen das ORFGesetz festgestellt. Der ORF legte dagegen Beschwerde beim Höchstgericht ein.
Ö3-„Ski-Challenge“beworben
Konkret ging es um Hinweise auf die Ö3-„Ski-Challenge“, die mehrfach in die Moderation des Weltcuprennens eingestreut wurden. Zehn von Ö3 ausgewählte Hobbyskiläufer sollten am Tag nach dem Slalomrennen in Schladming den Weltcup-Hang in einer maximal das Doppelte der Siegerzeit ausmachenden Laufzeit bewältigen.
Der ORF darf laut ORF-Gesetz keine Crosspromotion zwischen Fernsehen und Hörfunk betreiben, wenn der bewerbende Charakter im Vordergrund steht.
Ab Rechtskraft muss der ORF das Urteil innerhalb von sechs Wochen im Hauptabendprogramm von ORF 1 oder nach den sechs Wochen am Beginn der Sendung in ORF 2 verlesen. Der Gebührenfunk kann sich jetzt noch an den Verfassungsgerichtshof wenden und eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof einbringen. (red)