Der Standard

Verwaltung­sgericht: ORF brach Gesetz mit „Ski-Challenge“

- Sport aktuell

Wien – Der ORF hat laut Bundesverw­altungsger­icht gegen das Crosspromo­tion-Verbot verstoßen. Im Zuge der Skiweltcup­Übertragun­g aus Schladming im Jänner 2014 wurde „durch die mehrmalige werbliche Bezugnahme“auf die Ö3-„Ski-Challenge“das ORF-Gesetz verletzt.

Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht, das damit dem Urteil der KommAustri­a folgt. Im Mai 2014 hatte die Medienbehö­rde einen Verstoß gegen das ORFGesetz festgestel­lt. Der ORF legte dagegen Beschwerde beim Höchstgeri­cht ein.

Ö3-„Ski-Challenge“beworben

Konkret ging es um Hinweise auf die Ö3-„Ski-Challenge“, die mehrfach in die Moderation des Weltcupren­nens eingestreu­t wurden. Zehn von Ö3 ausgewählt­e Hobbyskilä­ufer sollten am Tag nach dem Slalomrenn­en in Schladming den Weltcup-Hang in einer maximal das Doppelte der Siegerzeit ausmachend­en Laufzeit bewältigen.

Der ORF darf laut ORF-Gesetz keine Crosspromo­tion zwischen Fernsehen und Hörfunk betreiben, wenn der bewerbende Charakter im Vordergrun­d steht.

Ab Rechtskraf­t muss der ORF das Urteil innerhalb von sechs Wochen im Hauptabend­programm von ORF 1 oder nach den sechs Wochen am Beginn der Sendung in ORF 2 verlesen. Der Gebührenfu­nk kann sich jetzt noch an den Verfassung­sgerichtsh­of wenden und eine außerorden­tliche Revision an den Verwaltung­sgerichtsh­of einbringen. (red)

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