„Batman-Amoklauf“: Schütze von Aurora droht Todesstrafe
James Holmes wurde für schuldfähig befunden
Centennial – Dass es James Holmes war, der am 20. Juli 2012 in einem Kinosaal in Aurora im US-Bundesstaat Colorado zwölf Menschen ermordet hat, stand außer Frage. Der heute 27-Jährige stritt auch nie ab, während der Premiere eines Batman-Films mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und einer Pistole in den Saal gefeuert und so weitere 70 Menschen verletzt zu haben. Vor Gericht ging es vielmehr um die Frage, ob sich der Angeklagte seiner Taten bewusst war, ob er also als schuldfähig einzustufen war.
Am Donnerstag Ortszeit fiel im Prozess in Centennial bei Denver nun die Entscheidung: Die Geschworenen lehnten es ab, Holmes als psychisch krank anzusehen. Ihm droht die Todesstrafe.
Eineinhalb Tage beraten
Die Verteidigung pochte darauf, dass Holmes an Schizophrenie leide, er kurz vor dem Amoklauf einen psychotischen Zusammenbruch erlitten habe und daher zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei. Eineinhalb Tage berieten die Geschworenen, um dieser Version schließlich eine Absage zu erteilen und Holmes in insgesamt 165 Fällen für schuldig zu befinden. Für die zwölf Todesopfer war er 24 Mal angeklagt, jeweils einmal wegen Mordes und einmal wegen versuchten Totschlags. Für jeden der 70 Verletzten gab es jeweils die Anklagepunkte versuchter Mord und versuchter Totschlag.
Der letzte Anklagepunkt betraf die Installation von Sprengfallen in seiner Wohnung. Nach seiner Festnahme machte Holmes die Polizei darauf aufmerksam, die dann das Gebäude evakuierte und die Sprengsätze entschärfte.
Holmes nahm das Schuldurteil emotionslos auf. Außerhalb des Gerichtsgebäudes freute sich Jansen Young hingegen über die Entscheidung. „Ich bin so erleichtert. Endlich ist das hier abgeschlossen“, sagte die Frau, die ihren 26jährigen Freund Jonathan Blunk bei Holmes’ Amoklauf verlor. Wie auch die Staatsanwaltschaft forderte sie die Todesstrafe, die es in Colorado weiterhin gibt. In den vergangenen vier Jahrzehnten wurde sie aber nur einmal vollstreckt, 1997 gegen einen Mörder und Vergewaltiger.
In den nächsten Wochen werden dieselben Geschworenen weitere Zeugenaussagen von beiden Seiten zu hören bekommen, bevor sie über das Strafausmaß zu entscheiden haben. Eine Entscheidung wird frühestens im August erwartet. (red, Reuters, dpa)