Kartnig drohen weitere Jahre hinter Gittern
Grazer Oberlandesgericht entscheidet über endgültige Höhe der Haftstrafe
Graz – Es wird noch mal ernst, sehr ernst für Hannes Kartnig. Das Oberlandesgericht Graz wird heute, Mittwoch, am Nachmittag entscheiden, für wie viele weitere Jahre der ehemalige Grazer Fußballpräsident des SK Sturm hinter Gitter bleiben muss. Gegenwärtig verbüßt Kartnig – noch bis Oktober – eine 15-monatige Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung.
Das Oberlandesgericht entscheidet über das Haupturteil des Grazer Straflandesgerichts, das im November des Vorjahres im Zuge einer teilweisen Wiederaufnahme des Erstprozesses Hannes Kartnig zu vier Jahren und einem Monat verdonnert hatte. Der Hauptvorwurf: Der heute 64-Jährige habe versucht, vom Land Steiermark eine Haftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro für einen Kredit herauszulocken. Und dabei verschwiegen, dass der Fußballverein bereits pleite war. Die Förderung kam zwar nie zustande, strafrechtlich zählt aber auch der Versuch. Der OGH bestätigte zwar den Schuldspruch des Erstgerichts, das Strafausmaß wurde aber ausgesetzt und soll nun vom Oberlandesgericht neu definiert werden.
„Das Urteil ist im Verhältnis zu anderen Wirtschaftsdelikten der Vergangenheit ja völlig überzogen“, sagt Kartnig-Verteidiger Roland Kier im Gespräch mit dem Standard. Er hoffe auf eine zumin- dest teilbedingte Strafe. Mit der Urteilsfestsetzung des Oberlandesgerichts ist der große Brocken der seit fast zehn Jahren anhängigen „Causa Kartnig“nun juristisch abgehandelt. Ausständig sind noch weitere sieben Monate Haft, die Kartnig ebenfalls in der Novemberverhandlung ausgefasst hatte. Hier geht es um die Frage, ob durch falsche Eintrittskartenabrechnungen die Höhe der Beitragszahlungen für die Bundesliga reduziert wurde und somit die Liga und der steirische Landesverband geschädigt worden waren. Beim Prozess im Spätherbst war Hannes Kartnig dafür verurteilt worden, sein Anwalt hatte dagegen aber berufen. „Ich rechne, dass wir in ein, zwei Monaten auch hier eine Klärung haben werden“, sagt Kier.
Kartnig durfte kurzfristig Fußfessel tragen, Ausflüge in ein Nobelrestaurant und ein Opernbesuch hatten in der Öffentlichkeit aber zu empörten Reaktionen geführt, worauf die Justiz die Fessel wieder einzog und den Expräsidenten in die Zelle schickte.