Der Standard

Meinl will „Vergeltung“für „blindwütig­e Kampagne“

Eigentümer­in der Meinl Bank klagt Republik Österreich wegen Verletzung des Investitio­nsschutzes

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Washington/Wien – Die Meinl Bank, respektive deren Eigentümer­in macht ihre Ankündigun­g wahr: Die Julius Meinl zurechenba­re Beleggings-Maatschapp­ij Far East B.V. hat ein Schiedsver­fahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsste­lle bei der Weltbank in Washington eingeleite­t.

Far East beruft sich dabei auf internatio­nalen Investoren­schutz und fordert von Österreich „mindestens“200 Millionen Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer „achtjährig­en Hexenjagd der Regierung“gegen Meinl Bank.

Die Klage wurde laut Webseite beim Internatio­nal Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank am 30. Juli 2015 registrier­t. Far East wird bei der ersten Investoren­klage gegen die Republik Österreich von den US-Anwälten Baker & Hostetler vertreten. Sie basiere auf dem bilaterale­n Investitio­nsschutzab­kommen Österreich­s mit Malta.

Der Anlass: Das Investment der Far East in die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmark­taufsicht (FMA) geschädigt worden, sagt Far-EastRechts­vertreter Kenneth Reisenfeld. „Die blindwütig­e Kampagne gegen Meinl Bank ... und dass das Interesse der Far East an der Meinl Bank nicht geschützt wurde, waren unfair, ungerecht und ein absichtlic­her Machtmissb­rauch“, heißt es in einer Aussendung. Das habe eine „Enteignung“der Far East-Investitio­n in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

Die Regierung in Wien sei gemäß internatio­nalem Recht ver- antwortlic­h für alle Handlungen der Staatsorga­ne, die gegen Meinl Bank bzw. deren Organe gerichtet seien. Gewaltente­ilung zwischen Regierung (Exekutive) und Justiz werde gemäß internatio­nalem Investitio­nsschutzre­cht nicht anerkannt. Daher sei auch die Republik für das Vorgehen von Staatsanwa­ltschaft und FMA gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe verantwort­lich.

Auge um Auge

Der Hintergrun­d: Die österreich­ische Justiz ermittelt seit acht Jahren in der Causa Meinl, unter anderem gegen Julius Meinl V. und Direktoren der Bank. Es geht um den Vorwurf des Betrugs und der Untreue im Zusammenha­ng mit dem Immobilien­fonds Meinl European Land (MEL). Die Be- schuldigte­n und deren Anwälte weisen die Vorwürfe zurück, sie haben ihrerseits Klagen und Beschwerde­n eingebrach­t. Für alle gilt die Unschuldsv­ermutung.

Als „Vergeltung­smaßnahmen“sieht Reisenfeld insbesonde­re das FMA-Verfahren, das auf Absetzung des Bankmanage­ments hinausläuf­t, sowie das Ermittlung­sverfahren betreffend die 212 Millionen Euro an Sonderdivi­dende. Rein zeitlich will sich diese „Vergeltung“freilich nicht so recht ausgehen, denn das FMA-Verfahren läuft seit einem Jahr. Das Schiedsver­fahren strengte Meinl erst im Dezember an. Österreich müsse die „unfaire“Strafverfo­lgung stoppen, verlangt Reisenfeld. Das Schiedsver­fahren bei der ICSID wird von einem dreiköpfig­en Schiedsger­icht entschiede­n.

Zufall oder nicht: In einer Aussendung verweist die Kanzlei auf Österreich­s Nazi-Vergangenh­eit: „Die zu lange und übersteige­rte Untersuchu­ng ist besonders schmerzvol­l, da die Meinl-Familie in den 1930er Jahren vor einem Nazi-Regime aus Österreich fliehen musste, das als vermeintli­cher ,Rechtsstaa­t‘ agierte“.

Weiters heißt es: „Für die Meinl-Familie ist das ganze Kapitel eine unangenehm­e Erinnerung an früheres Unrecht, das sie während Österreich­s dunkelster Zeit vor fast 70 Jahren erfahren hat. Ganz einfach, die Verfolgung der Meinl Bank durch die österreich­ische Regierung soll ein Ende haben.“(APA/ung)

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Foto: EPA/Gindl Offiziell gehört die Meinl Bank Stiftungen. Laut Justiz seien sie aber Julius V. zurechenba­r.

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