Kartnig: Strafe reduziert
Nun steht es fest: Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig muss weitere drei Jahre im Gefängnis bleiben. Das entschied das Oberlandesgericht und reduzierte damit die Strafe des Erstgerichtes um mehr als ein Jahr. Das Fußfesselverbot bleibt aufre
Die Strafe für den Ex-Sturm-GrazPräsidenten Hannes Kartnig wurde vom Oberlandesgericht in Graz auf drei Jahre unbedingt reduziert.
Graz – Einmal noch konnte er es auf sich wirken lassen, als er das Oberlandesgericht Graz Mittwoch am Nachmittag betrat: dieses früher so gewohnte Blitzlichtgewitter der Fotografen, die TV-Kameras und all diesen medialen Rummel um seine Person. Jetzt ist aber Schluss damit für lange Zeit.
Hannes Kartnig, der als RollsRoyce-fahrender „Zar Hannes“Myriaden von Storys für die Societyspalten beigesteuert hatte, muss nun endgültig für weitere drei Jahre hinter Gitter bleiben. Das entschied letztinstanzlich das Grazer Oberlandesgericht und reduzierte damit die Strafe des Erstgerichtes um mehr als ein Jahr. Im teilweise neu ausgetragenen Prozess im Spätherbst 2014 war Kartnig zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Kartnig berief, das Höchstgericht ordnete eine Neufestsetzung der Strafe beim Oberlandesgericht an.
Kartnigs Verteidigung forderte im Plädoyer am Mittwoch eine geringere Strafhöhe und auch die Oberstaatsanwaltschaft sah eine „maßvolle Reduzierung“der Strafe für durchaus angemessen. Die lange Dauer des Verfahrendes – neun Jahre – und der Umstand, dass es beim Betrugsversuch geblieben ist, – Kartnig wollte Haftungen für einen Kredit für Sturm Graz vom Land herauslocken – sollten mildern wirken.
Der Richtersenat am Oberlandesgericht reduzierte im Sinne der Verteidigung und der Oberstaatsanwaltschaft das Strafausmaß, blieb aber ansonsten hart. Die Strafe bleibt unbedingt und auch das Fußfesselverbot bleibt aufrecht. Nach der Hälfte der Strafe könnte Kartnig neu ansuchen.
Kartnig war aus der Haftanstalt ins Oberlandesgericht gekommen. In der er eine, im Oktober endende, 15 Monate dauernde Haft wegen Steuerhinterziehung verbüßen muss.
„Ich habe Fehler gemacht“
Die Monate in Haft haben ihn, auch wenn er tagsüber als Freigänger in einer Werbefirma arbeiten darf und dort Luftballons, Schreibblöcke und diverse andere „Werbemittel“vertreibt, sichtbar Spuren hinterlassen.
Der Maulheld ist leise geworden. Hatte er noch in den Gerichtsverhandlungen als Volksschauspieler mit seinen launigen Extempores Aufheiterung in den Gerichtssaal gebracht, so wechselte Kartnig am Mittwoch im kleinen Saal des Oberlandesgerichtes das Fach und gab den reuigen Sünder: „Es tut mir wahnsinnig leid, dass ich Sturm in diese Situation gebracht habe. Ich war naiv, blauäugig, ich wollte mit Sturm Graz Erfolg haben und den Grazern und Steirern Freude bereiten. Neun Jahre dauert das Ganze jetzt schon, ich bin krank geworden. Ich bin am Ende und verliere alles, was ich aufgebaut habe.“
Zwei Millionen Euro seien die ihm noch verbliebenen Immobilien wert. Diese gingen für die Tilgung der Finanzstrafe drauf.
Und dann vor dem Richter stehend weint Kartnig: „Ich hab Fehler gemacht. Vielleicht können auch die Medien jetzt sehen, dass ich nicht überheblich bin und den Polternden nur vorgespielt habe.“