Zuwanderer gehen um 3,3 Jahre später in Pension
Antrittsalter bei Migranten bei 62 Jahren Durchschnitt dadurch um 0,8 Jahre höher
Wien – Das Pensionsantrittsalter steigt in Österreich zwar langsam an, ohne ausländische Arbeitskräfte würde man allerdings schlechter abschneiden, wie eine Auswertung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für den STANDARD zeigt. Zuwanderer, die neben einem österreichischen auch einen Pensionsanspruch in einem anderen Land haben, gehen im Schnitt erst mit 62 Jahren in Pension. Hier kommt zum Tragen, dass andere Länder – vor allem Deutschland – strengere Pensionsregelungen haben.
Bei Arbeitern und Angestellten, die ausschließlich in Österreich in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, liegt das Antrittsalter hingegen bei 58,7 Jahren, es ist also um 3,3 Jahre niedriger.
Für den Sozialminister haben die Zuwanderer daher einen angenehmen Nebeneffekt: Sie heben das durchschnittliche Pensionsantrittsalter um 0,8 Jahre an – auf zuletzt 59,5 Jahre. Die Zahlen beziehen sich auf alle Eigenpensionen, also Alters-, Korridor- und Invaliditätspensionen sowie die Hacklerregelung.
Wien – Die Pensionsansprüche von Zuwanderern sind immer wieder politisches Thema. Die FPÖ stellt in regelmäßigen Abständen parlamentarische Anfragen an das Sozialministerium, weil sie wissen möchte, wie viele Migranten eine Ausgleichszulage bekommen (also einen Zuschuss, wenn der Pensionsanspruch unter 872 Euro liegt).
„Österreich leidet unter einer massiven Einwanderung ins Sozialsystem durch Ausländer“, schrieb die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein in ihrer jüngsten Anfrage.
Was bei Zuwanderern aber selten erwähnt wird: Sie gehen im Schnitt später in Pension und helfen somit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), ein höheres Pensionsantrittsalter ausweisen zu können. Das zeigen Zahlen der Pensionsversicherungsanstalt, die dem STANDARD vorliegen.
Arbeiter und Angestellte, die nur in Österreich gearbeitet und hier einen Pensionsanspruch erworben haben, gingen demnach im Vorjahr mit 58,7 Jahren in Pension. Bei zwischenstaatlichen Verfahren – also bei Menschen, die zumindest einige Jahre in Österreich gearbeitet und neben dem ausländischen auch einen inländischen Pensionsanspruch erworben haben – liegt das Antrittsalter mit 62 Jahren um 3,3 Jahre höher.
Viele Deutsche
Der Durchschnitt wird somit durch die Zuwanderer um 0,8 Jahre angehoben. In den vergangenen Jahren sind die Unterschiede nur etwas kleiner geworden. Ein beträchtlicher Teil der zwischenstaatlichen Verfahren betrifft übrigens Deutsche, die generell ein höheres Pensionsantrittsalter haben und somit auch den heimischen Schnitt verbessern.
Feststellbar ist auch ein Unterschied bei den Invali- ditätspensionen, wobei die Differenz seit 2010 allerdings kleiner geworden ist. Zuletzt gingen Arbeitskräfte, die nur in Österreich tätig waren, mit 53,9 Jahren in Invaliditätspension, bei zwischenstaatlichen Verfahren lag das durchschnittliche Antrittsalter bei 55,8 Jahren.
Hier gibt es aber auch eine statistische Umstellung, weil unter 50-Jährige seit dem Vorjahr keine Pension, sondern ein sogenanntes Rehabilitationsgeld bekommen, das vom Arbeitsmarktservice bezahlt wird und somit nicht mehr Teil der Pensionsstatistik ist.
Und wie haben sich nun die Ausgleichszulagenbezieher entwickelt? Im Großen und Ganzen sind die Zahlen relativ stabil. Aktuell gibt es rund 1200 Bezieher aus EWR-Ländern, die in Österreich wohnhaft sind, doch eigentlich nur eine ausländische Pensionsleistung unterhalb von 872 Euro haben. Die größte Gruppe sind auch hier die Deutschen (466), gefolgt von Rumänen (268) und Polen (104).
Zählt man jene Zuwanderer dazu, die zwar einen eigenen Pensionsanspruch in Österreich erworben haben, der aber unter 872 Euro liegt, steigt die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher mit Migrationshintergrund auf über 26.000 an. 5900 davon kommen aus EWRLändern. Die größten Einzelgruppen sind Exjugoslawien (3696), Türkei (3623) und Bosnien und Herzegowina (3457).