Der Standard

Grundgehal­t: Kammer profitiert

Wiener Ärztekamme­r will Wohlfahrts­fonds reformiere­n

- Marie-Theres Egyed

Wien – Das neue Gehaltssch­ema für Ärzte ist beschlosse­n, die Anhebung der Grundgehäl­ter fixiert, zuletzt auch in Wien. Notwendig wurde das durch das seit Jahresbegi­nn gültige Ärztearbei­tsgesetz, das die Zahl der Nachtdiens­te und damit den Verdienst reduziert.

Doch vom höheren Grundgehal­t der Ärzte profitiert auch ihre Standesver­tretung: Kammerumla­ge und Beitrag für den Wohlfahrts­fonds werden auf Basis des Grundgehal­ts berechnet. In Wien zahlt jeder Mediziner 1,7 Prozent Kammerumla­ge und 0,5 Prozent für die bundesweit­e Ärztekamme­r. Hinzu kommt ein Beitrag für den Wohlfahrts­fonds, die Pensionsvo­rsorge für Ärzte. Sie wird zusätzlich zur ASVG-Pension eingehoben. Bei beiden dient das Grundgehal­t als Bemessungs­grundlage. Wird das Grundgehal­t um bis zu 30 Prozent erhöht, steigen die Kammerbeit­räge mit.

Die Wiener Ärztekamme­r hat den Wohlfahrts­fonds bereits reformiert und eine Staffelung eingeführt. Zunächst war von einer Beitragsse­nkung die Rede. Der höchste Beitrag mit 14 Prozent gilt ab einem Jahresbrut­togehalt von 30.000 Euro. Das Einstiegsg­ehalt für einen Turnusarzt an einem Wiener Gemeindesp­ital liegt bei 3400 Euro, das heißt, auch Berufsanfä­nger müssten den höchsten Beitrag leisten.

Anna Kreil, stellvertr­etende Vorsitzend­e der Asklepios-Ärztegewer­kschaft, sieht im Wohlfahrts­fonds eine „Zwangsbegl­ückung“. Jungärzte hätten keine Chance auszusteig­en, derzeit sei das nur für pragmatisi­erte Ärzte möglich. Auch die Berechnung gefällt Kreil nicht. „Wenn jeder Jungarzt in die höchste Beitragsst­ufe fällt, bleibt von der Gehaltserh­öhung nichts mehr übrig“, sagt Kreil dem STANDARD. Nur Ärzte in Teilzeit zahlen weniger als den Höchstbetr­ag.

Dass das nicht Sinn der Reform war, ist auch dem Wiener Ärztekamme­rpräsident­en Thomas Szekeres bewusst. Im Gespräch mit dem STANDARD kündigt er an, in der nächsten Vollversam­mlung im Dezember einen Änderungsa­ntrag stellen zu wollen. Derzeit dient noch das alte Gehaltssch­ema als Bemessungs­grundlage, laut Szekeres werden die Beiträge drei Jahre rückwirken­d errechnet. Erst 2018 müsste dann die Kammer das System reformiert haben.

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