Der Standard

Prozess gegen die homophobe Doch-nicht-Hyäne

Trio griff auf Toilette einen Teilnehmer der Kuss-Demo vor dem Café Prückel an

- Michael Möseneder

Wien – Auf die leichte Schulter hat die Polizei die Attacke auf Manuel G. nicht genommen, stellt Richter Norbert Gerstberge­r mit Interesse fest. Der junge Mann wurde im Jänner nach der Demo gegen das „Kussverbot“im Café Prückel von drei Tätern auf einem WC abgepasst und bekam Schläge, die zu Prellungen und Nasenblute­n führten. „Der Akt hat mehrere 100 Seiten, mit Tatortfoto­s wie bei einem Mord“, sagt Gerstberge­r im Prozess gegen Marko V., der einer der Schläger gewesen sein soll.

„Haben Sie was gegen Homosexuel­le?“, will der Richter von dem 19-Jährigen wissen. „Damals hatte ich was dagegen. Aber jetzt beim Hofer habe ich mit einem Schwulen zusammenge­arbeitet, der hatte Make-up und alles, und der war dort mit einer Frau der Netteste zu mir.“

Es geht aber um damals, als er beim Beobachten der Demo zwei andere Burschen kennenlern­te, drei, vier Bier trank und dann eine Gruppe von Kundgebung­steilnehme­rn anzustänke­rn begann.

Als die in einem Einkaufsze­ntrum das WC aufsuchten, kam es zum Übergriff. Er habe aber nur zweimal mit der flachen Hand hingeschla­gen, beteuert der Angeklagte. Der die Sache bereut. Schon vor dem Saal entschuldi­gt er sich bei dem Opfer per Handschlag, auch vor Gericht drückt er sein Bedauern aus.

„Das ist das Feigste, was ich je gemacht habe, ich bin keine Hyäne oder so“, sagt G. nun. Ein Vergleich, der Gerstberge­r zu einer Reminiszen­z an eine Safari in Afrika veranlasst.

Dem Teenager ist die Nervosität anzumerken: Er redet viel, abschweife­nd, gelegentli­ch lacht er. „Entschuldi­gung, das ist mein dramatisch­es Lachen“, erklärt er. „Ich würde es als Verlegenhe­itslachen bezeichnen“, bietet Gerstberge­r dem vor drei Jahren wegen Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe Verurteilt­en ein besseres Wort an.

Die Strafe konnte er nur mit Mühe zahlen: Mit Vater und zwei Geschwiste­rn lebt er in einer Zweizimmer­wohnung, für die er einen 25.000-Euro-Kredit aufnehmen musste.

Das rechtskräf­tige Urteil: Sechs Monate bedingt und die Auflagen für Bewährungs­hilfe und Antiaggres­sionstrain­ing. „Viel Glück, und schauen Sie, dass Sie ihr Leben in den Griff bekommen“, wünscht ihm Gerstberge­r am Ende.

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