Der Standard

Moody’s: Kärnten empört

Der Spruch des Verfassung­sgerichtsh­ofs bleibt für die Bonität Kärntens nicht ohne Auswirkung, Moody’s stufte das finanziell angeschlag­ene Bundesland um vier Stufen herunter. Die Pfandbrief­stelle gerät unter Druck.

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Kärnten ist empört über die Herabstufu­ng durch die Ratingagen­tur. Dies sei „nicht verständli­ch“, sagt die Finanzland­esrätin.

Wien/Klagenfurt – Die Ratingagen­tur Moody’s hat auf das Urteil des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) vom Juli – wonach ein nachträgli­cher Haftungsau­sschluss per Gesetz verfassung­swidrig sei –, reagiert und die Bonität Kärntens um vier Stufen von Ba2 auf B3 herabgeset­zt. Ursprüngli­ch sollten Forderunge­n an die Hypo aus Nachrangan­leihen im Wert von 890 Millionen Euro sowie von 800 Millionen Euro aus Bayern trotz Haftung Kärntens per Gesetz er- löschen. Mit dem VfGH-Urteil sind die Forderunge­n aus Nachrangan­leihen wieder in Kraft und gleichrang­ig mit anderen Forderunge­n zu behandeln.

Moody’s bezweifelt die Zahlungsfä­higkeit Kärntens: Ein schlechter­es Rating blieb dem Land nur erspart, weil Moody’s mit einem Einspringe­n des Bunds im Ernstfall rechnet: Verbindlic­hkeiten des Landes unter Ausschluss der Haftung des Bundes wurden nur noch mit Caa3 bewer- tet. Das Rating kann für Kärnten problemati­sch werden, etwa wenn die Bundesfina­nzierungsa­gentur Öbfa nun einen Aufschlag von 100 Prozent auf die bisherigen Konditione­n verlangt. „Es wird ein Ansuchen an den Bund gestellt, von einer Erhöhung der Aufschläge abzusehen. Auf die Gründe für die Herabstufu­ng hat das Land keinen Einfluss“, sagte Finanzland­esrätin Gabriele Schaunig. Höhere Refinanzie­rungskoste­n würden Kärnten weiter unter Druck setzen.

Das Rating der Pfandbrief­stelle, die Forderunge­n von 1,2 Milliarden Euro an die Hypo-Abbaugesel­lschaft Heta hat, blieb unveränder­t, gerät aber durch den VfGH-Spruch und die Abstufung Kärntens unter Druck. (red)

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