Moody’s: Kärnten empört
Der Spruch des Verfassungsgerichtshofs bleibt für die Bonität Kärntens nicht ohne Auswirkung, Moody’s stufte das finanziell angeschlagene Bundesland um vier Stufen herunter. Die Pfandbriefstelle gerät unter Druck.
Kärnten ist empört über die Herabstufung durch die Ratingagentur. Dies sei „nicht verständlich“, sagt die Finanzlandesrätin.
Wien/Klagenfurt – Die Ratingagentur Moody’s hat auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Juli – wonach ein nachträglicher Haftungsausschluss per Gesetz verfassungswidrig sei –, reagiert und die Bonität Kärntens um vier Stufen von Ba2 auf B3 herabgesetzt. Ursprünglich sollten Forderungen an die Hypo aus Nachranganleihen im Wert von 890 Millionen Euro sowie von 800 Millionen Euro aus Bayern trotz Haftung Kärntens per Gesetz er- löschen. Mit dem VfGH-Urteil sind die Forderungen aus Nachranganleihen wieder in Kraft und gleichrangig mit anderen Forderungen zu behandeln.
Moody’s bezweifelt die Zahlungsfähigkeit Kärntens: Ein schlechteres Rating blieb dem Land nur erspart, weil Moody’s mit einem Einspringen des Bunds im Ernstfall rechnet: Verbindlichkeiten des Landes unter Ausschluss der Haftung des Bundes wurden nur noch mit Caa3 bewer- tet. Das Rating kann für Kärnten problematisch werden, etwa wenn die Bundesfinanzierungsagentur Öbfa nun einen Aufschlag von 100 Prozent auf die bisherigen Konditionen verlangt. „Es wird ein Ansuchen an den Bund gestellt, von einer Erhöhung der Aufschläge abzusehen. Auf die Gründe für die Herabstufung hat das Land keinen Einfluss“, sagte Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig. Höhere Refinanzierungskosten würden Kärnten weiter unter Druck setzen.
Das Rating der Pfandbriefstelle, die Forderungen von 1,2 Milliarden Euro an die Hypo-Abbaugesellschaft Heta hat, blieb unverändert, gerät aber durch den VfGH-Spruch und die Abstufung Kärntens unter Druck. (red)