Volksbefragung im Burgenland wäre unzulässig
Wien – Der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) wandelt wieder einmal auf den Spuren des blauen Koalitionspartners. Wie der Landeschef der FPÖ, Johann Tschürtz, kann er sich eine Volksbefragung gegen die vom Bund geplante Verfassungsänderung vorstellen, die dem Innenministerium ein Durchgriffsrecht bei der Errichtung von Asylquartieren ermöglichen würde.
Aber könnte das Burgenland überhaupt eine Volksbefragung gegen ein Bundesverfassungsgesetz abhalten? Vom Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und seinem Kollegen Heinz Mayer kommt ein klares Nein. Zulässig seien nur Themen, bei denen das Land eine Entscheidungsbefugnis habe. Auch die Landesverfassung lässt keinen Zweifel. In Artikel 67 heißt es, Volksbefragungen können über „grundsätzliche Fragen der Landesvollziehung sowie über Planungen und Projektierungen aus dem selbstständigen Wirkungsbereich des Landes“angeordnet werden.
Nicht durchsetzbar
Möglich wäre laut Mayer maximal eine Umwegkonstruktion. Etwa die Frage: „Soll sich der Landeshauptmann beim Bund dafür einsetzen, dass dieses Gesetz nicht kommt?“Durchsetzbar wäre ein Ja auf eine derartige Frage aber natürlich nicht. Für die BundesSPÖ sei eine Volksbefragung jedenfalls kein Thema, versicherte man dort am Freitag.
Für Aufsehen sorgte Niessl auch mit der Ankündigung, sein Bundesland sei bei den Asylquartieren gar nicht säumig. Er sprach von 300 Flüchtlingen, die das Innenministerium nicht berücksichtige. Fakt ist: Fremdenpolizeiliche Anhaltungen (max. 48 Stunden) werden bei der Quote nicht eingerechnet. Das gilt aber für alle Bundesländer. Im Burgenland gab es im Juli 1700 Anhaltungen, in Niederösterreich 2300, in ganz Österreich 7300. Für die Quote zählen nur Flüchtlinge, die in der Grundversorgung sind. Hier ist das Burgenland Letzter. (go)