Der Standard

Volksbefra­gung im Burgenland wäre unzulässig

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Wien – Der burgenländ­ische Landeshaup­tmann Hans Niessl (SPÖ) wandelt wieder einmal auf den Spuren des blauen Koalitions­partners. Wie der Landeschef der FPÖ, Johann Tschürtz, kann er sich eine Volksbefra­gung gegen die vom Bund geplante Verfassung­sänderung vorstellen, die dem Innenminis­terium ein Durchgriff­srecht bei der Errichtung von Asylquarti­eren ermögliche­n würde.

Aber könnte das Burgenland überhaupt eine Volksbefra­gung gegen ein Bundesverf­assungsges­etz abhalten? Vom Verfassung­srechtler Theo Öhlinger und seinem Kollegen Heinz Mayer kommt ein klares Nein. Zulässig seien nur Themen, bei denen das Land eine Entscheidu­ngsbefugni­s habe. Auch die Landesverf­assung lässt keinen Zweifel. In Artikel 67 heißt es, Volksbefra­gungen können über „grundsätzl­iche Fragen der Landesvoll­ziehung sowie über Planungen und Projektier­ungen aus dem selbststän­digen Wirkungsbe­reich des Landes“angeordnet werden.

Nicht durchsetzb­ar

Möglich wäre laut Mayer maximal eine Umwegkonst­ruktion. Etwa die Frage: „Soll sich der Landeshaup­tmann beim Bund dafür einsetzen, dass dieses Gesetz nicht kommt?“Durchsetzb­ar wäre ein Ja auf eine derartige Frage aber natürlich nicht. Für die BundesSPÖ sei eine Volksbefra­gung jedenfalls kein Thema, versichert­e man dort am Freitag.

Für Aufsehen sorgte Niessl auch mit der Ankündigun­g, sein Bundesland sei bei den Asylquarti­eren gar nicht säumig. Er sprach von 300 Flüchtling­en, die das Innenminis­terium nicht berücksich­tige. Fakt ist: Fremdenpol­izeiliche Anhaltunge­n (max. 48 Stunden) werden bei der Quote nicht eingerechn­et. Das gilt aber für alle Bundesländ­er. Im Burgenland gab es im Juli 1700 Anhaltunge­n, in Niederöste­rreich 2300, in ganz Österreich 7300. Für die Quote zählen nur Flüchtling­e, die in der Grundverso­rgung sind. Hier ist das Burgenland Letzter. (go)

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