Der Standard

Meinl Bank: Neue Vorwürfe

Die Chefs der Meinl Bank müssen sich auch wegen diskreter Geschäfte mit Treuhandkr­editen vor der Aufsicht rechtferti­gen. Die FMA führt Ermittlung­en wegen des Verdachts, dass die Geldwäsche­prävention vernachläs­sigt wird.

- Renate Graber

Die Aufsicht prüft die Meinl Bank auch im Zusammenha­ng mit Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismu­sfinanzier­ung.

Wien – Die Meinl Bank muss sich mit Vorwürfen der Nichteinha­ltung von Bestimmung­en zur Geldwäsche­prävention herumschla­gen. Die Finanzmark­taufsichts­behörde FMA führt nämlich auch diesbezügl­ich ein entspreche­ndes Verfahren – das erschließt sich aus ihrem Bescheid vom 24. Juli, mit dem sie den Bankvorsta­nd abberufen will. Wie berichtet hat das Geldinstit­ut Beschwerde erhoben. Die Aufseher sprechen den Bankchefs Peter Weinzierl und Günter Weiß ihre Zuverlässi­gkeit ab, wegen Missstände­n bei „Verwaltung­s-, Rechnungs-und Kontrollve­rfahren sowie interner Revision“.

Neben diesen Bereichen prüft die Aufsicht die Privatbank seit Ende des Vorjahres aber auch in Hinblick auf Einhaltung der AntiGeldwä­scherei-Bestimmung­en. Am 15. Mai hat sie der Bank ihre vorläufige­n Ermittlung­sergebniss­e mitgeteilt. Die FMA vermutet Sorgfalts- bwz. Gesetzesve­rstöße der Meinl-Bank-Manager – und kam laut Abberufung­sbescheid zum Schluss, dass „auch sie geeignet sind, die Zuverlässi­gkeit der Geschäftsl­eiter der Meinl Bank weiter infrage zu stellen“.

Dieses Verfahren läuft allerdings noch weiter, weil die Bank zwei Fristerstr­eckungen für ihre Stellungna­hme durchgeset­zt hat. „Vor September 2015“ist laut FMA-Bescheid denn auch nicht mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.

Einer der Gründe für die Bedenken der Aufsicht liegt in den sogenannte­n Back-to-back-Kreditgesc­häften der Meinl Bank. Das sind Treuhandge­schäfte, bei denen die Bank gegen Sicherheit­en eines Treugebers Kredite vergibt, auf eigene Rechnung, aber auf Risiko des Treugebers. Die Bank bekommt dafür Provisione­n. Diese (grundsätzl­ich erlaubten) diskreten Treuhandko­nstruktion­en sieht die Aufsicht „aus Sicht der Geldwäsche­prävention“wegen ihrer Intranspar­enz als „Hochrisiko­geschäft“an.

Die Meinl Bank hat laut FMA bereits 2010 begonnen, „merkliche Erträge“aus diesem Treuhandge­schäft zu lukrieren. Vor allem die Nachfrage aus Osteuropa nach diesen Deals sei „stark gestiegen“, stellte die FMA schon 2013 fest. Das manifestie­re sich auch im Geschäftsb­ericht 2012: Damals belief sich das außerbilan­ziell gehaltene Treuhandve­rmögen der Meinl Bank auf 160 Prozent der Bilanzsumm­e.

Diskrete Geschäfte

Die Bank selbst datiert den Höchststan­d der Erträge aus dem Back-to-back-Geschäft auf 2012. Damals habe man 9,2 Mio. Euro daraus erlöst – fast ein Drittel der Gesamterlö­se. 2014 sei der Anteil auf acht Prozent gefallen. Schlussfol­gerung der FMA: „Eine hinreichen­d breite Diversifiz­ierung in andere Geschäftsb­ereiche ist bis 2012 (und auch danach) nicht geglückt. Auch 2014 blieb der Geschäftsz­weig für die Gesamtertr­agslage der Bank relevant.“

All das ist allerdings, flapsig formuliert, noch nicht ausdiskuti­ert. Denn das Verfahren in Bezug auf etwaige Verstöße gegen Geldwäsche­prävention bzw. Terrorismu­sfinanzier­ung läuft ja noch. In erster Linie geht es bei diesen Bestimmung­en darum, dass Banken ihre Kunden (bzw. die wirtschaft­lich Berechtigt­en) kennen müssen, allenfalls müssen sie Geldwäsche­verdachtsm­eldung erstatten.

Die Meinl Bank weist die Vorwürfe von Nachlässig­keiten bei ihren Back-to-back-Geschäften zurück. Diese Treuhandge­schäfte seien „ein übliches Bankgeschä­ft“, das, wie die FMA wisse, in Österreich nicht nur von ihr an- geboten werde. Natürlich sei man sich bewusst, dass „mit diesem Geschäftst­yp (...) auch gewisse erhöhte Risiken bestehen“, heißt es in einer Stellungna­hme von vorigem Mai. Die Geschäftsf­ührung scheue aber „keinen Aufwand, um die Treuhandkr­editvergab­e lege artis zu strukturie­ren“.

Auch den Vorhalt der Aufsicht, die Bankchefs hätten bei der Vermeidung von Geldwäsche seit früheren Prüfungen „keinerlei Fortschrit­te in der Systemverb­esserung erzielt“und „Verbesseru­ngsempfehl­ungen nicht umgesetzt“, bestreiten die Banker.

Zwei ihrer Argumente: Seit 2010 habe man fast 40 Verdachtsm­eldungen erstattet. Zudem führen sie ins Treffen, dass „viele an die Bank herangetra­genen Geschäftsm­öglichkeit­en wegen aufkommend­er Zweifel nicht aufgegriff­en wurden“. Diese Abstinenz belege die ordnungs- und pflichtgem­äße Arbeit der Mitarbeite­r.

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Die Bankenaufs­icht FMA vermutet bei der Meinl Bank AG Sorgfalts- und Pflichtver­letzungen rund um die Anti-Geldwäsche-Bestimmung­en. Die von der Abberufung bedrohten Bankchefs bestreiten das.

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