Der Standard

Tausende Flüchtling­e marschiere­n aus Ungarn Richtung Österreich – Kurz kritisiert EU für Untätigkei­t Vier Österreich­er in Budapest kurz in Polizeigew­ahrsam

In Ungarn bis zu drei Jahre Haft für Gratistran­sport

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Budapest/Wien – Kurzfristi­g hat die ungarische Polizei am Freitag vier Wiener festgenomm­en, die mit drei Autos Flüchtling­e aus Budapest nach Österreich bringen wollten. Nach Interventi­on des Außenminis­teriums und der Botschaft wurden sie am Nachmittag wieder freigelass­en.

Tatsächlic­h hätte ihnen bis 20 Jahre Haft drohen können, wenn die ungarische­n Behörden überzeugt gewesen wären, dass die Betroffene­n mehrere Menschen über die Grenze schmuggeln wollten. Selbst wenn man eine einzelne Person, die keinen legalen Aufenthalt­stitel hat, kostenlos in das oder aus dem Land befördert, kann man bis zu drei Jahren in eine Zelle wandern.

Das hätte auch den Teilnehmer­n an jenem Konvoi blühen können, der am Sonntag nach Budapest fahren und Flüchtling­e nach Österreich bringen wollte. Mehr als 2000 Menschen hatten sich zu der Aktion angemeldet. Freitagnac­hmittag gab eine der Organisato­rinnen allerdings bekannt, sie könne einen Transport nicht verantwort­en, man soll nur aus Solidaritä­t fahren.

In Österreich ist die rechtliche Lage anders. Haft droht nur, wenn man einen Fremden in einem Mitgliedss­taat der EU oder einem Nachbarsta­at Österreich­s gegen Entgelt befördert. Beförderun­gsunterneh­men müssen sich vor Fahrtantri­tt davon überzeugen, dass die Gäste gültige Aufenthalt­soder Einreisepa­piere haben.

Doch auch wenn man Flüchtling­e kostenlos mitnimmt, begeht man eine Verwaltung­sübertretu­ng, die mit 1000 bis 2000 Euro geahndet werden kann. Nimmt man einen Autostoppe­r mit, ist man im Verwaltung­srecht – im Gegensatz zum Strafrecht – von der Beweislast­umkehr betroffen. Man muss dem Polizisten beweisen, dass man nicht wusste, dass der Gast keine gültigen Papiere hatte. Anderersei­ts: Als Privatpers­on hat man kein Recht, Dokumente zu verlangen. (moe)

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