Erstes Urteil im Streit um Negativzinsen
Wie andere Banken auch ignorierte die Raiffeisenbank Bodensee Negativzinsen bei Frankenkreditnehmern. Diese wurden per Brief informiert. Der Verein für Konsumentenschutz klagte und bekam in erster Instanz Recht. Bleibt abzuwarten, wie der OGH entscheide
Wien – Das Thema Negativzinsen wird Kreditnehmer und Kreditgeber noch länger beschäftigen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am Donnerstag erklärt, dass sie ihre Niedrigzinspolitik fortsetzt.
Den Banken bereitet die Geldpolitik – wie berichtet – zunehmend Sorgen, weil sie so manchen Kreditnehmern eine Zinsgutschrift gewähren müssten. Um dem vorzubeugen, informieren die meisten Institute ihre Kunden laufend durch entsprechende Briefe, dass sie den Sollzinssatz nicht negativ werden lassen, sondern ihn bei null einfrieren wollen. Eine Praxis, die der Verein für Konsumentenschutz (VKI) für unzulässig hält. Einen ersten Erfolg verbucht der VKI nun bei einer Verbandsklage gegen die Raiffeisenbank Bodensee in Sachen Frankenkrediten. Auch sie hatte es abgelehnt, „Negativzinsen“weiterzugeben. Die Marge von 1,375 Prozent stelle die Untergrenze der Sollzinsen dar, teilte die Bank ihren Kunden per Brief mit. Solange keine Einwände er- hoben würden, gehe man von einer einvernehmlichen Vertragsänderung aus.
Der VKI klagte sowohl gegen diese Form der Vertragsänderung als auch gegen die einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze. „Ohne Obergrenze ist diese Art von Zinsklausel unzulässig“, sagt VKI-Jurist Peter Kolba. Die Information per Brief komme einer einseitigen Vertragsänderung gleich. Das Landesgericht Feldkirch gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank wird dagegen berufen. Kolba rät Kunden, solchen Schreiben der Bank ausdrücklich zu widersprechen und abzuwarten. „Gibt auch der OGH dem VKI Recht, dann werden die Banken die zwischenzeitlich angefallenen Negativzinsen zurückzahlen bzw. gutschreiben müssen.“(rebu)