Kürzere Elternteilzeit
ÖGB-Vizechefin Anderl: „Keine Zustimmung“
Wien – Laut ÖGB-Vizepräsidentin Renate Anderl plant die Regierung das Recht auf Elternteilzeit stark zu verkürzen. Statt wie bisher bis zum siebten Geburtstag des Kindes gültig, soll die Teilzeitregelung demnach künftig mit dem fünften Geburtstag des Kindes auslaufen. Ein Plan, den Anderl im Gespräch mit dem Standard ablehnt: „Solange es keinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die sich mit einem Vollzeitjob vereinbaren lässt, gibt, erhält dieser Vorstoß keine Zustimmung des ÖGB.“Laut Anderl argumentiert die Regierung das Herabsetzen der Anspruchsdauer mit der Kindergartenpflicht.
Im Familienministerium verweist man auf Anfrage auf das Sozialministerium, dort will man vorerst keine Stellung nehmen. (red)
Wien – Derzeit können Eltern bis zum vierten Geburtstag ihres Kindes bei vollem Kündigungsschutz und bis zum siebenten Geburtstag bei „Motivkündigungsschutz“in Elternteilzeit gehen. Das heißt: Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Kinderbetreuungspflichten in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbaren, in welchem Stundenumfang und zu welchen Arbeitszeiten sie berufstätig sind.
Bis zum fünften Geburtstag
Wie Renate Anderl, Vizepräsidentin des ÖGB und Frauenvorsitzende des ÖBG, dem Standard erklärt, steht – dem Regierungsprogramm entsprechend – die Reduktion der Elternteilzeit derzeit auf der Verhandlungsagenda der Regierung. Konkret soll laut Anderl die Reduktion der Elternteilzeit im Rahmen der Reform des Kinderbetreuungsgeldkontos dis- kutiert werden. Geplant ist offenbar, die Elternteilzeit nur mehr bis zum fünften Geburtstag des Kindes zu gewähren. Diesen Vorstoß lehnt Anderl ab: „Solange es keinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die sich mit einem Vollzeitjob vereinbaren lässt, gibt, erhält dieser Vorstoß keine Zustimmung des ÖGB.“Außerdem verweist die Gewerkschafterin auf den „Beschäftigungsnotstand“.
Argument Kindergartenpflicht
Laut Anderl wird das Herabsetzen von der Regierung mit der Kindergartenpflicht argumentiert, die mit dem fünften Geburtstag ein Jahr vor der Schulpflicht in Kraft tritt. Ein verpflichtendes Kindergartenjahr – es erfordert eine absolvierte Wochenstundenanzahl von 20 Stunden – würde vielerorts dennoch keinen Vollzeitjob ermöglichen. „In Österreich gibt es nach wie vor Kindergärten, die über Mittag geschlossen haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert sie. Überhaupt solle es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes geben.
Im Regierungsprogramm ist die Herabsetzung der Elternteilzeit an den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze gekoppelt. Konkret ist darin die Rede von der „Prüfung der Verkürzung des Anspruchs auf Elternteilzeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr (bzw. bis zum verpflichtenden Eintritt in den Kindergarten); bzw. einer weiteren Absenkung der Grenze auf das 4. Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung bis 2017“. Die Elternteilzeitregelung ist übrigens im Juli 2004 in Kraft getreten.
Der Sprecher von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) verwies auf Anfrage des Standard auf das Sozialministerium, das für die Reform der Elternteilzeit zuständig sei. Aus Sicht des Fami- lienministeriums bestünde jedenfalls kein Zusammenhang zwischen der Reform der Elternteilzeit und der Reform des Kinderbetreuungsgeldkontos. Das Sozialministerium gab – mit den Aussagen Anderls konfrontiert, dazu bisher keine Stellungnahme ab.