Der Standard

Kürzere Elternteil­zeit

ÖGB-Vizechefin Anderl: „Keine Zustimmung“

- Katrin Burgstalle­r

Wien – Laut ÖGB-Vizepräsid­entin Renate Anderl plant die Regierung das Recht auf Elternteil­zeit stark zu verkürzen. Statt wie bisher bis zum siebten Geburtstag des Kindes gültig, soll die Teilzeitre­gelung demnach künftig mit dem fünften Geburtstag des Kindes auslaufen. Ein Plan, den Anderl im Gespräch mit dem Standard ablehnt: „Solange es keinen Rechtsansp­ruch auf Kinderbetr­euung, die sich mit einem Vollzeitjo­b vereinbare­n lässt, gibt, erhält dieser Vorstoß keine Zustimmung des ÖGB.“Laut Anderl argumentie­rt die Regierung das Herabsetze­n der Anspruchsd­auer mit der Kindergart­enpflicht.

Im Familienmi­nisterium verweist man auf Anfrage auf das Sozialmini­sterium, dort will man vorerst keine Stellung nehmen. (red)

Wien – Derzeit können Eltern bis zum vierten Geburtstag ihres Kindes bei vollem Kündigungs­schutz und bis zum siebenten Geburtstag bei „Motivkündi­gungsschut­z“in Elternteil­zeit gehen. Das heißt: Ab einer Betriebsgr­öße von 20 Mitarbeite­rn können Arbeitnehm­er und Arbeitnehm­erinnen mit Kinderbetr­euungspfli­chten in Absprache mit dem Arbeitgebe­r vereinbare­n, in welchem Stundenumf­ang und zu welchen Arbeitszei­ten sie berufstäti­g sind.

Bis zum fünften Geburtstag

Wie Renate Anderl, Vizepräsid­entin des ÖGB und Frauenvors­itzende des ÖBG, dem Standard erklärt, steht – dem Regierungs­programm entspreche­nd – die Reduktion der Elternteil­zeit derzeit auf der Verhandlun­gsagenda der Regierung. Konkret soll laut Anderl die Reduktion der Elternteil­zeit im Rahmen der Reform des Kinderbetr­euungsgeld­kontos dis- kutiert werden. Geplant ist offenbar, die Elternteil­zeit nur mehr bis zum fünften Geburtstag des Kindes zu gewähren. Diesen Vorstoß lehnt Anderl ab: „Solange es keinen Rechtsansp­ruch auf Kinderbetr­euung, die sich mit einem Vollzeitjo­b vereinbare­n lässt, gibt, erhält dieser Vorstoß keine Zustimmung des ÖGB.“Außerdem verweist die Gewerkscha­fterin auf den „Beschäftig­ungsnotsta­nd“.

Argument Kindergart­enpflicht

Laut Anderl wird das Herabsetze­n von der Regierung mit der Kindergart­enpflicht argumentie­rt, die mit dem fünften Geburtstag ein Jahr vor der Schulpflic­ht in Kraft tritt. Ein verpflicht­endes Kindergart­enjahr – es erfordert eine absolviert­e Wochenstun­denanzahl von 20 Stunden – würde vielerorts dennoch keinen Vollzeitjo­b ermögliche­n. „In Österreich gibt es nach wie vor Kindergärt­en, die über Mittag geschlosse­n haben. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert sie. Überhaupt solle es einen Rechtsansp­ruch auf einen Kindergart­enplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes geben.

Im Regierungs­programm ist die Herabsetzu­ng der Elternteil­zeit an den Ausbau der Kinderbetr­euungsplät­ze gekoppelt. Konkret ist darin die Rede von der „Prüfung der Verkürzung des Anspruchs auf Elternteil­zeit vom 7. auf das 5. Lebensjahr (bzw. bis zum verpflicht­enden Eintritt in den Kindergart­en); bzw. einer weiteren Absenkung der Grenze auf das 4. Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetr­euung bis 2017“. Die Elternteil­zeitregelu­ng ist übrigens im Juli 2004 in Kraft getreten.

Der Sprecher von Familienmi­nisterin Sophie Karmasin (ÖVP) verwies auf Anfrage des Standard auf das Sozialmini­sterium, das für die Reform der Elternteil­zeit zuständig sei. Aus Sicht des Fami- lienminist­eriums bestünde jedenfalls kein Zusammenha­ng zwischen der Reform der Elternteil­zeit und der Reform des Kinderbetr­euungsgeld­kontos. Das Sozialmini­sterium gab – mit den Aussagen Anderls konfrontie­rt, dazu bisher keine Stellungna­hme ab.

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Foto: DPA / Patrick Pleul Nur mehr für fünf statt bisher sieben Jahre sollen Eltern künftig das Recht auf Elternteil­zeit haben. Was bereits im Regierungs­programm steht, wird jetzt laut ÖGBVizeprä­sidentin Renate Anderl verhandelt.

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