Der Standard

Lebensmitt­el nur mit Logo

Lebensmitt­el, die eines der EU-Gütesiegel haben, müssen ab Jahreswech­sel fix damit gekennzeic­hnet werden. Davon erhofft sich die Branche einen stärkeren Markenschu­tz und mehr Bekannthei­t auf Drittmärkt­en.

- Johanna Ruzicka

Lebensmitt­el mit EU-Gütesiegel müssen ab 2016 damit gekennzeic­hnet werden. Die Branche hofft auf mehr Markenschu­tz.

Brüssel/Wien – Nahrungsmi­ttel, die aus der EU stammen und eines der EU-Lebensmitt­elgütesieg­el haben, müssen ab Jahreswech­sel das entspreche­nde Logo fix auf der Verpackung anführen. Bisher war die Kennzeichn­ung für diese oftmals berühmten Nahrungsmi­ttel in den meisten EU-Mitgliedss­taaten nicht gesetzlich verpflicht­end, auch in Österreich nicht.

Berühmte Vertreter der „geschützte­n Ursprungsb­ezeichnung“(gU) und der „geschützen geografisc­hen Angaben“(ggA) sind beispielsw­eise „Parmaschin­ken“oder „Nürnberger Lebkuchen“. In Österreich haben „Steirische­s Kürbiskern­öl“oder „Vorarlberg­er Bergkäse“eines der Logos. Zwar war es in den allermeist­en Fällen so, dass ein Hersteller, der eine Ware mit einem EU-Gütesiegel produziert­e, diese auch entspreche­nd kennzeichn­ete. Da dies aber freiwillig war, war die Kennzeichn­ung nicht durchgängi­g.

Vor allem Länder mit einer langen Tradition bei geschützte­n Ursprungsb­ezeichnung­en – Italien, Frankreich, Portugal – setzen viel und gerne auf die gU- bzw. ggASiegel. Auch die Slowenen haben sich binnen weniger Jahre 27 Lebensmitt­elspeziali­täten so absichern lassen – allen voran die Kranjska Klobasa (Krainer Wurst). Wegen Parallelen zur Käsekraine­r erhob Österreich dagegen erfolg- los in Brüssel Einspruch. Die Brüsseler Entscheidu­ng war salomonisc­h: Kranjska Klobasa erhielt das ggA-Logo; Österreich kann die Käsekraine­r weiter Käsekraine­r nennen.

Österreich ist, was die Kennzeichn­ung traditione­ller Lebensmitt­el betrifft, nachlässig. Dies wird von Beobachter­n mit bürokratis­chen Hemmnissen aufgrund von vielerlei Zuständigk­eiten erklärt. Neben Landwirtsc­haftsund Gesundheit­sministeri­um entscheide­t auch das Patentamt. Erst nach diesem Behördenwe­g kann ein Antrag bei der EU-Kommission gestellt werden. Und in Brüssel wird nicht unter zehn Monaten geprüft.

Deshalb sind es lediglich 15 österreich­ische Nahrungsmi­ttel, die solche Gütesiegel haben. In der Brüsseler Warteschla­nge für ein Okay ist Heumilch, für das um das Logo einer „garantiert traditione­llen Spezialitä­t“(gtS) angesucht wurde. In der derzeit problemati­schen Situation wegen des niedrigen Milchpreis­es hätten solche Waren bessere Absatzchan­cen als Milch von Kühen, die mit Silagefutt­er aufgezogen wurden, meint man. Grundsätzl­ich dürfte die Bedeutung solcher Gütesiegel zulegen – innerhalb der EU ebenso wie auf Drittmärkt­en.

Landwirtsc­haftsminis­ter Andrä Rupprechte­r (ÖVP) hat jedenfalls angekündig­t, den Behördenwe­g zur Erlangung eines EU-Logos zu vereinfach­en. Ein EU-Qualitätsr­egelungen-Durchführu­ngsgesetz ist in Vorbereitu­ng. Darin ist vorgesehen, dass das Patentamt die alleinige Entscheidu­ngsbehörde in Österreich wird. Außerdem soll es zu einer Stelle kommen, wo interessie­rte Produzente­n fachliche und juristisch­e Beratung erhalten können.

Als Beispiel dafür, wie man mit gU-, ggA- und gtS-Logos erfolgreic­hes Marketing betreibt, wird häufig Bayern angeführt. Die Bayern haben sich in den letzten Jahren verschiede­nste traditione­lle Produkte absichern lassen: Neben Bieren und Brezeln auch die pikante Käsespezia­lität Obazda.

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eingereich­t. Bayerische­s Bier und Münchener Bier sind schon länger EU-Marken.
Die Bayern haben den Wert der EU-Gütesiegel erkannt und das „Oktoberfes­tbier“als geschützte Marke eingereich­t. Bayerische­s Bier und Münchener Bier sind schon länger EU-Marken.

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