Der Standard

Ein schlechtes Geschäft

- Katrin Burgstalle­r

Als unter Schwarz-Blau im Jahr 2004 die Elternteil­zeitregelu­ng eingeführt wurde, fand die SPÖ wenig Gefallen an der „familien- und frauenpoli­tischen Errungensc­haft“, wie sie die ÖVP einst verkaufte. Den Roten ging das Recht für Eltern, wonach sie bis zum siebenten Geburtstag ihres Kindes in Teilzeit arbeiten können, nicht weit genug. Die jetzige Frauenmini­sterin Gabriele Heinisch-Hosek sprach damals von einer „Rumpfregel­ung“und forderte gleiches Recht für alle Eltern, nicht nur für jene, die in einem Unternehme­n mit mehr als 20 Mitarbeite­rn seit drei Jahren durchgehen­d arbeiten.

Doch zehn Jahre später scheint die SPÖ sogar bereit, eine weitere Verschlech­terung zu akzeptiere­n. Bereits im Regierungs­programm war die Rede von einer „Prüfung“des Rechtsansp­ruchs der Elternteil­zeit nur bis zum vierten Lebensjahr des Kindes, „parallel zum Ausbau der Kinderbetr­euung“. Ein solcher Abtausch aber ist ein schlechtes Geschäft, für die SPÖ und noch mehr für betroffene Eltern.

Bisher hat selbst die halbtägige Kindergart­enpflicht für Fünfjährig­e das Betreuungs­problem nicht gelöst. Kindergärt­en, die über Mittag geschlosse­n sind oder nur bis zum frühen Nachmittag offen haben, sind in ländlichen Regionen nach wie vor weit verbreitet. Eine Alternativ­e gibt es oft nicht. Solange es keinen Rechtsansp­ruch auf einen Kindergart­enplatz gibt, mit dem sich Vollzeitar­beit vereinbare­n lässt, darf auch die Elternteil­zeit nicht gestutzt werden.

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