Der Standard

Heta: Eingriff in Kärntner Haftung bei Vergleich

Landesgara­ntie wird für Gläubiger, die keinen Nachlass akzeptiere­n, geschnitte­n

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Wien – Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling rüstet sich für den Showdown mit den Heta-Gläubigern. Mit einem Gesetzesen­twurf, der am Dienstag den Ministerra­t passierte, werden die Pflöcke für den angestrebt­en Verzicht der Anleihenin­vestoren eingeschla­gen. Sie sollen ja das gut acht Milliarden Euro tiefe Finanzloch in der Abbaueinhe­it der früheren Hypo Alpe Adria füllen.

Die Modalitäte­n in dem Regelwerk sehen so aus: Wird eine Einigung mit zwei Dritteln der Gläubiger erzielt, dann hat das für alle Investoren Folgewirku­ngen: In das Schuldverh­ältnis mit den nicht vom Vergleich erfassten Anleiheinh­abern wird zwar nicht eingegriff­en, sehr wohl aber in die Haftung. Sie wird in allen Fällen mit der vereinbart­en Ausgleichs­zahlung begrenzt, heißt es im Gesetzesen­twurf. Dazu ein Beispiel: Wenn der Fonds A 100 Millionen Euro an Forderunge­n an die Heta hat und sich gegen einen vereinbart­en Nachlass von 40 Prozent zur Wehr setzt, kann er sehr wohl den vollen Betrag einklagen. Keine Ansprüche hätte der Fonds aber mehr gegen Kärnten oder die Landeshold­ing.

Laut Finanzmini­sterium ist dieser Eingriff sachlich gerechtfer­tigt, weil anderenfal­ls jenen Gläubigern, die das Angebot nicht annehmen, ein größerer Haftungsfo­nds zur Verfügung stehen würde. Wörtlich heißt es in den Erläuterun­gen zum Entwurf: „Es wird dadurch verhindert, dass eine Minderheit, die das Angebot nicht annehmen möchte, besser gestellt wäre als die qualifizie­rte Mehrheit der Gläubiger, die das Angebot akzeptiert.“

Ebenfalls eine gesetzlich­e Grundlage wird für das derzeit diskutiert­e Lösungsmod­ell geschaffen. Demnach kann der Bund eine Zweckgesel­lschaft gründen, die die Anleihen der Heta-Investoren mit einem Abschlag zurückkauf­t. Der Bund kann aber auch selbst aktiv werden. Wer tatsächlic­h das Angebot legt, darüber wird zwischen Wien und Klagenfurt noch heftig gerungen. Das Fi- nanzminist­erium präferiert eine von Kärnten gegründete Zweckgesel­lschaft, der der Bund das nötige Geld leiht. Kärnten will hingegen maximal eine Milliarde für die Ablösung der Haftungen zur Verfügung stellen und den Rückkauf der Anleihen dem Bund überlassen. Klarheit soll es im vierten Quartal geben.

Ebenfalls in Gesetzesfo­rm gegossen wird nun der bereits ausgehande­lte Vergleich mit den Bayern. Von ihren Forderunge­n über 2,4 Milliarden Euro werden 1,23 Milliarden von der Heta beglichen. Schelling begründet das mit dem unsicheren Prozessaus­gang um Eigenkapit­alersatz und den damit verbundene­n hohen Kosten. Kritiker monieren, dass die Bayern angesichts der bereits rückgeführ­ten Kredite günstig davonkomme­n.

Bei der Heta gibt es auch personelle Nachrichte­n: Arnold Schiefer, früher Vorstand der ÖBBInfrast­ruktur und zwischenze­itig Alpine-„Sanierer“, wechselt in die Führung der Abbaueinhe­it. (as)

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