Der Standard

Salzburg: Anklage

Die Korruption­sstaatsanw­altschaft hat im Salzburger Finanzskan­dal die erste Anklage eingebrach­t. Diese richtet sich gegen die Exleiterin des Budgetrefe­rats. Ihr wird schwerer Betrug vorgeworfe­n. Die Ermittlung­en sind aber noch nicht abgeschlos­sen.

- Thomas Neuhold Stefanie Ruep

Im Salzburger Finanzskan­dal gibt es die erste Anklage: Der ehemaligen Budgetrefe­ratsleiter­in Monika Rathgeber wird schwerer Betrug vorgeworfe­n.

Salzburg – Knapp drei Jahre nach Auffliegen des Salzburger Finanzskan­dals hat die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft am Donnerstag gegen die ehemalige Budgetrefe­ratsleiter­in des Landes, Monika Rathgeber, Anklage wegen schweren Betrugs und Urkundenfä­lschung beim Landesgeri­cht eingebrach­t.

Einige Vorwürfe gegen Rathgeber wurden eingestell­t, erklärte Staatsanwa­ltschaftss­precher Norbert Hauser. In anderen werde noch ermittelt. Bei einer Verurteilu­ng drohen Exreferent­in Rathgeber bis zu zehn Jahre, mindestens aber ein Jahr Haft.

Die Anklage beinhaltet zwei Vorwürfe. Zum einen geht es um Schadensme­ldungen an den Ka- tastrophen­fonds des Bundes zwischen 2009 bis 2012. Rathgeber soll in hunderten Fällen Schadensme­ldungen teilweise fingiert oder in ihrer Dimension unrichtig dargestell­t haben. So wurden laut Anklage rund zwölf Millionen Euro unrechtmäß­ig aus dem Katastroph­enfonds an Gemeinden und Land Salzburg gezahlt.

Rathgeber selbst habe sich dabei nicht bereichert, sagte Hauser. Er betonte im STANDARD- Gespräch, dass die Gelder nur dem Land oder den Gemeinden zugutegeko­mmen seien und Rathgeber nichts für sich selbst behalten habe.

Im zweiten Anklagepun­kt wird Rathgeber Urkundenfä­lschung vorgeworfe­n. Sie soll zwischen 2008 und 2012 insgesamt 96 Geschäftsb­estätigung­en für Finanzinst­rumente – es handelte sich um Zins- und Währungssw­aps – ge- fälscht haben. Für die Bestätigun­gen soll sie die nach dem Vieraugenp­rinzip erforderli­che Unterschri­ft eines zweiten Mitarbeite­rs der Finanzabte­ilung nachgemach­t oder hineinkopi­ert haben.

Bezüglich des umstritten­en Notverkauf­s („Fire Sale“) von 255 Derivatges­chäften aus dem sogenannte­n Schattenpo­rtfolio, die panikartig im Herbst 2012 aufgelöst wurden, habe die Staatsanwa­ltschaft von der Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s nach eingehende­r Prüfung abgesehen, sagte Hauser. Es fehlten Hinweise für einen Schädigung­svorsatz, lautet die Begründung.

Weitere Ermittlung­en laufen

In diesem Teilaspekt wurden der damalige Finanzland­esrat David Brenner (SPÖ), der ehemalige Leiter der Finanzabte­ilung und ein weiterer Mitarbeite­r als Beschuldig­te geführt. Eingestell­t wurde zudem das Ermittlung­sverfahren gegen Rathgeber wegen des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeir­atsprotoko­llen.

In anderen Teilbereic­hen laufen die Ermittlung­en weiter: Im Hauptvorwu­rf der Untreue mit möglichen Verlusten für das Land Salzburg, im Fall der Übertragun­g von negativen Derivaten von der Stadt auf das Land und im Finanzstra­fverfahren, das nach der Selbstanze­ige des Landes wegen Steuerschu­lden von 52 Millionen Euro eingeleite­t wurde.

Monika Rathgeber ist nach ihrem Jobverlust zuletzt mit ihrer Autobiogra­fie und als Laiendarst­ellerin in einem Theaterstü­ck zum Finanzskan­dal öffentlich in Erscheinun­g getreten.

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ein bis zehn Jahre Haft.
Foto: APA/Gindl Monika Rathgeber drohen ein bis zehn Jahre Haft.

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