Verkehrsminister rauften sich bei Bahn zusammen
Westbahn zieht gegen neue Rex200-Züge vor Gericht
Luxemburg/Wien – Nach monatelanger Blockade haben sich die EU-Verkehrsminister auf Eckpunkte des sogenannten Vierten Eisenbahnpakets geeinigt. Damit ist der Weg zu Verhandlungen über Liberalisierung und Harmonisierung der national abgeschotteten Bahnmärkte in der EU frei.
„Die EU braucht einen harmonisierten Eisenbahnmarkt, der Schluss macht mit dem technischen Flickenteppich. Zurzeit gibt es über 11.000 europäische und nationale Regeln für technische Sicherheit im Schienenverkehr“, mahnte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Michael Cramer von den Grünen. Das Paket soll die Zulassung von Schienenfahrzeugen beschleunigen. Sie kann zwei Jahre dauern und bis zu sechs Millionen Euro pro Fahrzeugtyp kosten. Zeitaufwand und Kosten sollen um 20 Prozent senken.
Transparenz bei Finanzen
Vom Tisch ist mit der politischen Einigung auch die von Deutschland und Österreich massiv bekämpfte Teilung nationaler Bahngesellschaften in Absatzund Infrastruktur, verkündete Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ). Gemütlicher dürfte es für den Eigentümervertreter der ÖBB dadurch wohl nicht werden. Denn Cramer kündigte an, sich insbesondere der Transparenz der Finanzströme innerhalb der Bahnkonzerne zu widmen, um für effizienten Einsatz der Steuergelder zu sorgen. Die Einigung mit dem Europaparlament steht noch aus.
Stichwort Beihilfen: Verdacht, dass Ministerium und Verkehrsverbund-Ostregion (VOR) ab Vollinbetriebnahme des Hauptbahnhofs Wien im Dezember bei der ÖBB zusätzliche beschleunigte Regionalzüge (Rex200) ab Westbahnhof bestellt und damit den bis 2019 laufenden Verkehrsdienstevertrag stark verändern, hegt Konkurrent Westbahn und beeinspruchte die Vergabe beim Verwaltungsgericht.
Grund für die Fahrplanänderungen ist die Verlagerung von Fernzügen (Railjet, IC, EC) vom West- zum Hauptbahnhof. Laut Westbahn sollen vom Westbahnhof stündlich von der öffentlichen Hand bestellte Rex200-Züge nach St. Pölten fahren, für die der ÖBB-Personenverkehr mutmaßlich nicht nur eine höhere Abgeltung erhalte als für vergleichbare Schnellzüge auf der Südbahn. Diese Rex200-Züge dienten zudem als Zubringer zu ÖBBSchnellzügen (ab St. Pölten oder Amstetten) und stellten daher gemäß EU-Richtlinie eine unerlaubte öffentliche Leistung zu eigenwirtschaftlich zu führenden ÖBB-Zügen dar, vom bestehenden Zuschuss abzuziehen sei.
Laut VOR sind die Fahrplanänderungen kostenneutral, die entsprechende Direktvergabe daher rechtens. Westbahn versuche lediglich, notwendige und legale Anpassungen im Fahrplangefüge zum Vorteil der Fahrgäste gerichtlich zu verhindern. (ung)