Der Standard

Kritik an neuem Steuerzuck­erl für E-Autos

Finzanzrec­htsexperti­n Kirchmayr: Nur hochbezahl­te Mitarbeite­r profitiere­n

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Wien – Im Zuge einer Steuerrefo­rm sollte eigentlich das Steuersyst­em vereinfach­t und Ausnahmen gestrichen werden. Aber meist ist das Gegenteil der Fall – auch bei der jüngsten Steuerrefo­rm. Dort wurde der Sachbezug bei Elektrodie­nstwägen, der bei anderen Autos in Zukunft höher besteuert wird, völlig steuerfrei gestellt. Ein gravierend­er Fehler, meint Sabine Kirchmayr-Schliessel­berger, Professori­n für Finanzrech­t an der Universitä­t Wien. Denn von dieser Ökoförderu­ng, die rund 11.000 Euro wert ist, würden nur gutbezahlt­e Mitarbeite­r mit Anspruch auf teure Dienstauto­s profitiere­n. Und in einigen Jahren, wenn immer mehr E-Autos unterwegs sein werden, werde dieses Zuckerl auch beträchtli­che Steuerausf­älle verursache­n, sagte Kirchmayr vor Juridikuma­bsolventen beim Jus-Alumni-Frühstück in der Standard- Redaktion.

Überhaupt sieht die Steuerrech­tlerin die Steuerrefo­rm mit gemischten Gefühlen. Die Steuersenk­ung über fünf Milliarden Euro sei angesichts der auch im europäisch­en Vergleich besonders hohen Abgabenbel­astung notwendig, aber die Gegenfinan­zierung stehe auf wackeligen Beinen. Kirchmayr zweifelt vor allem an den zwei Milliarden Euro, die durch Betrugsbek­ämpfung hereinkomm­en sollen. Die Registrier­kassenpfli­cht sei eine „Lex imperfecta“, weil die Sanktionen fehlten, wenn kein Beleg gegeben wird. Die De-facto-Aufhebung des Bankgeheim­nisses hält Kirchmayr allerdings für richtig, denn der Fiskus dürfe auch „beim Juwelier, Reisebüro und Ferrari-Händler nachfragen, wenn er einen Verdacht gegen einen Steuerzahl­er hegt, warum dann nicht bei der Institutio­n, die am besten über die Finanzen Bescheid weiß. Das ist eine Selbstvers­tändlichke­it.“

Kirchmayr hält wenig von einer klassische­n Vermögenss­teuer; es sei effiziente­r, die Vermögensz­uwächse zu besteuern. Vernünftig­er wäre eine „breite Erbschafts­und Schenkungs­teuer mit moderaten Sätzen“, die nicht nur Immobilien zum Verkehrswe­rt, sondern auch alle Kapitalanl­agen erfasst. Dafür müsste die in der Verfassung verankerte Endbesteue­rung der Kapitalert­ragssteuer (Kest) aufgehoben werden.

Allerdings dürfte die Abgabenquo­te insgesamt nicht steigen. Eine Eindämmung der kalten Progressio­n, wie es die ÖVP vorschlägt, befürworte­t Kirchmayr, für realistisc­h hält sie diesen Schritt nicht: „Der Finanzmini­ster wird nicht auf dieses Körberlgel­d verzichten.“(ef)

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Foto: Urban Uni-Professori­n Sabine Kirchmayr-Schlies selberger.

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